Nahalat tsevi
- Journal
- Nahalat tsevi
- Volume
- IV (5694) 1933/34
- Issue
- Heft 1-2 (Oktober 1933)
- Date
- 1933-10-01
- Page
- Seite 34 (sequence 36)
- Belongs to
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34 nicht getötet werden. Denn wenn ihr Erfolg nur als גרמא bewertet werden kann, dann kann doch unmöglich ihr unausgeführter Plan fchlimmer eingefchätzt werden, sondern könnte höchstens als Absicht zu einer Mitursache bewertet werden, die noch weniger straffällig ist als die ausgeführte. Ferner würde sich nach der Auffassung des Verfassers, der die Aussage der überführten Zeugen nur als Mitursache gelten labt, dieser רודף-Fall von allen anderen Anwendungsfällen wesentlieh unterscheiden. Mit Ausnahme von מוסר sind alle 116ס^רודף (sowohl רוצח wie בא במחתרת, ebenso בן סורר ומורה wie auch נערה המאורסה) T a t f ä 11 e, d. h. der Verfolgte wird durch eine beabsichtigte Tat (מעשה) des רודף bedroht. Es ist darum verständlich, dafe die תודה einem Dritten das Recht gibt, den רודף, der, wenn er seine Absicht mit Erfolg ausführt, straffällig wird, vor Verübung seiner Tat zu töten. Ganz anders liegt jedoch der Fall der überführten Zeugen. Selbst wenn sie ihre Absicht, die Hinrichtung des Angeklagten, mit Erfolg durchführen, haben sie nach der Ansicht des Verfassers nur eine Mitursache zur Herbeiführung des Todes gesetzt und bleiben straffrei. Woraus soll also für einen Dritten - in diesem Falle das Gericht — das Recht abgeleitet werden, ihn für eine blofe beabsichtigte Mitursache fchon im Voraus töten zu dürfen, wenn er sogar nach vollbrachter Tat in allen Fällen straffrei bleibt? In andern 1^רודף^ hat, wie der Verfasser selbst anführt, immerhin das Gericht alsdann zu entfeheiden, ob der Täter als רוצח verurteilt werden kann. Und wenn auch, nach der Ansicht des Verfassers die materiellen und prozessualen Vorbedingungen einer Verurteilung nicht immer gegeben sind (was nicht ״vorwiegend der Fall sein wird״, da - entgegen seiner Behauptung, worauf ich noch zurückkomme - nach der Ansicht der meisten פוסקים auch beim רודף, wenn es die Zeit gestattet, eine התראה sein mu&), so ist doch in anderen Fällen immerhin die Möglichkeit seiner Verurteilung durch das בית דין vorhanden, die aber bei den überführten Zeugen, da sie nur eine גרמא setzen, in allen Fällen unmöglich ist. Allerdings wäre der מוסר ein den überführten Zeugen analoger 011^רודף, da auch bei ihm, wie fchon aus der גמרא בבא קמא ה׳ ע״א hervorgeht, דיבורא, mithin nur גרמא vorliegt. Ob jedoch der מוסר überhaupt in das ת?-רודף^^ eingeordnet werden kann, ist eine umstrittene Frage. Aus dem Wortlaut des רמב״ם הלכות חובל ומזיק פ״ח הלכה י׳, den auch טור ושרע übernommen haben, ist zu entnehmen, daf» der מוסר nicht auf Grund des ק־רודף™«^, sondern