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Nahalat tsevi · 1933-10-01 · Heft 1-2 (Oktober 1933) · p. Seite 21

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Journal
Nahalat tsevi
Volume
IV (5694) 1933/34
Issue
Heft 1-2 (Oktober 1933)
Date
1933-10-01
Page
Seite 21 (sequence 23)
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ii mungsvoll umgehen und jede Peinigung und Kränkung unterlassen soll. ״Es ist erlaubt, den עבד כנעני schwere Arbeit verrichten zu lassen, dennoch aber 8011 man, aus rein menschlichen Gründen heraus sich seiner erbarmen und sein Joch nicht erschweren, ihn nicht kränken und ihn essen und trinken lassen von allen Speisen, die man besitzt. Unsere alten Weisen gaben ihnen von jedem Essen, das sie genossen haben, ja, sie setzten zuerst ihnen das Essen vor, bevor sie selber aßen. Ebenso soll man sie nicht beschämen, weder durch Tätlichkeiten noch durch Worte, denn zur Arbeit sind sie dem Herrn übergeben worden, nicht aber um beschämt zu werden. Ebenso 8011 man sie nicht anschreien und über sie zürnen, soll in Ruhe mit ihnen reden und all ihre Ein- Wendungen anhören. Unmenschlichkeiten finden sich im Kreise der Götzendiener wieder, aber das jüdische Volk, das doch beeinflußt ist von der hohen ethischen und sittlichen Lehre der 8011 תורה sich über alle erbarmen. Denn so heißt es auch von Gott *רחמיו על כל מעשיו. Seine Barmherzigkeit erstreckt sich über alle seine Geschöpfe ־, und wer sich über andere erbarmt, über den erbarmt sich Gott! Rechtlich könnte man auch heute noch einen ע"כ besitzen dürfen, faktisch aber ist es durch internationale Gesetze verboten, daher ist ein lebenslänglich angestellter Arbeiter oder Angestellter, selbst wenn er sich in der Hausgemeinschaft des jüdischen Arbeitgebers bewegt, nicht als ע״כ zu betrachten, da er freiwillig in den Dienst eingetreten ist und auf Grund der Abmachung oder ortsüblichen staatlichen Bestimmungemein Kündigungsrecht besitzt, deshalb sind מילה וטבילה nicht Vorbedingungen für seine Aufnahme in die häusliche Gemeinschaft ש״״ך יו״ד ס, רס״״ז סרי״ר. 11. Der jüdische Knecht durch Selbstverkauf. Der ע״ע war kein Sklave im üblichen Sinne, sondern ein Arbeiter mit längerem Arbeitsvertrag, der seinerseits unkündbar war. Ein עבד konnte man durch Selbstverkauf werden. Aber ein solcher Selbstverkauf ist nur in äußerst zwingender Not gestattet, nur da, wo sich zur Lebensfristung kein anderer Weg findet. Unter keinen Umständen aber ist es erlaubt, sich jahrelang an einen Arbeiter zu binden, mit der Absicht, den vorausgezahlten Arbeitslohn zum Ankauf von Sachgütern zu verwenden. מנין שאין אדם רשאי למכור את עצמו, ולהנח הפינדתי, וליקח לו בהמה, וליקח לו כלים, וליקח לי בית אלא א״כ העתי, ודל וכי ימוך אחיך ונמכר לך הא איני נמכר אלא אם העני (ת״כ בהר) Jede längere Bindung eines Arbeiters grenzt an

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