Mannheim
Compact Memory

Nahalat tsevi · 1933-07-01 · Heft 10-11 (Juli 1933) · p. Seite 358

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Nahalat tsevi
Volume
III (5693) 1932/33
Issue
Heft 10-11 (Juli 1933)
Date
1933-07-01
Page
Seite 358 (sequence 62)
Belongs to
journal issue
OCR quality
98% known words query
IRI
…/2551369-2551370-2551377--1285-2552795
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

358 in verstärktem Maße nach einem Spielraum für individuelle Entfaltung drängen, wie wir uns auf der anderen Seite mehr noch als andere gegen eine Gestaltung des sozialen Lebens wehren müssen, die auf die Beseitigung der individuellen Besonderheiten gerichtet ist. So liegt der Punkt, in dem Individual- und Sozialinteresse ausgeglichen sind, für uns möglicherweise etwas weiter in der Richtung des ersteren als für die Masse der anderen — wie gesagt, unter der Voraussetzung, daß wir nicht zu einer selbständigen Sozialgemeinschäft verbunden sind —, jedenfalls aber wesentlich weiter in der Richtung des Gemeinpchaftsinteresses, als es im Kapitalismus der Fall ist. Der Marxismus freilich bewahrt uns vor einem solchen Konflikt; erlist so geartet, daß wir ihn auch' losgelöst von unseren jüdischen Interessen ablehnen müssen. Aber damit berühren wir schon Probleme, die über den Rahmen dieser Abhandlung hinausgehen. Doch gleichgültig, wie man grundsätzlich zur Frage der Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung steht, innerhalb jeder Ordnung haben wir unsere Aufgabe zu erfüllen, die uns durch unsere Verpflichtung auf das bisher durch keine menschliche Gesetz geb u n g erreichte s o z i a 1 e t h i s c h e Programm der Thora gegeben ist. Hineingestellt in die Ordnung des Kapitalismus, ist es unsere Pflicht, gegen den Geist der vergangenen Epoche anzukämpfen, der wohl im Schwinden ist, aber noch nicht geschwunden, den Geist des schrankenlosen Erwerbes und des übersteigerten Individualismus, und den neuen Tendenzen, deren!ersten Durchbruch wir beobachten konnten, zum Siege zu verhelfen — ebenso wie wir im Rahmen jeder anderen Verfassung, in der uns ein Platz gewährt wird, soziale Gesinnung zu betätigen und den sozialen Fortschritt zu fördern berufen sind.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.