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Nahalat tsevi · 1933-07-01 · Heft 10-11 (Juli 1933) · p. Seite 333

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Journal
Nahalat tsevi
Volume
III (5693) 1932/33
Issue
Heft 10-11 (Juli 1933)
Date
1933-07-01
Page
Seite 333 (sequence 37)
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333 als vollständig verfehlt bezeichnet werden. Der Schaden blieb auch nicht aus. Es ergab sich zwar eine Mehrheit für den Antrag Schnerb, aber!seine falsche Voraussetzung machte die Lage nur noch verworrener. Statt eines einheitlichen Bundeswillens entstand jetzt eine regelrechte Parteigruppierung, die bei den Kämpfen um die Frage der Jugendbewegung sich noch nicht herauszubilden brauchte. .Während der Streit über die Stellung zur Jugendbewegung doch nur theoretisch-akademischer Natur war, in dem obengenannten Sinne, ,ob man auch fremde Wege benutzen darf, um sich ünd andere Menschen zur Erfüllung der מצות zu veranlassen, handelte es sich jetzt um eine unmittelbar praktische Auswirkung. Die ״Linke“ betätigte sich in zionistisehen Gruppen, die ״Rechte“ tat für א׳יי gar nichts oder versuchte hier und da in der Agudas Jißroel aktive Arbeit zu leisten. Und Bo wuchsen sich die Gruppen immer mehr auseinander.-— Auch der Bundestag auf der Huysburg (Halberstadt 1926) brachte keine Entscheidung, nur ein Sich-klar-Werden über die falsche Fragestellung in Gössenheim. Und man sah ferner, daß die ,"«-Arbeit nicht aus der bisherigen Struktur des Bundes organisch emporwuchs, sondern von außen an ihn herangetragen wurde. Das wurde auf der Huysbürg besonders deutlich durch die den jüdisch-politischen Parteien entlehnten Argumentationen. Einige meinten, daß jede Tätigkeit in א״י, und mag sie auch gegen die תורה verstoßen, jüdisCh sei, da sie doch לטובת הכלל geschehe; andere betonten mit gleicher Entschiedenheit, daß niemals das Land Vorbedingung gewesen sei für reines Judentum. In unserer Tradition stehe und falle das Judentum nie und nimmermehr mit dem Aufbau von א״י. Wir seien theozentrisch, die geistige und körperliche Existenz des Judentums beruhe nicht auf seiner Verbundenheit mit dem Land. Zwei Anschauungen, zwischen denen es keine Brücke gibt, und die die Spannungen im heutigen Esra mit schmerzhafter Klarheit erkennen lassen.- Es muß noch nachgetragen werden, daß der Gössenheimer Bundestag das Statut des Esra schuf. Die das Verhältnis 2ur Agudas Jißroel betreffenden Paragraphen erfuhren keine Veränderung gegenüber den Halberstädter und Fürther Festlegun• gen. Sie besagten, daß der Esra organisatorisch selbständig,

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