Nahalat tsevi
- Journal
- Nahalat tsevi
- Volume
- III (5693) 1932/33
- Issue
- Heft 10-11 (Juli 1933)
- Date
- 1933-07-01
- Page
- Seite 328 (sequence 32)
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328 Verbundenheit mit der Natur förderte einen Zusammenschluß, der auf jeder Bundestagung׳, deutlich in Erscheinung trat. Zunächst in Fulda 1923.*) Die wesentlichste Frage lautete damals: Auf welchen Prinzipien beruht die Erziehungstätigkeit des Esra? Und von bestimmter Bedeutung für die Beantwortung dieser Frage war die Behandlung des akuten Problems: Welche innere Beziehung verknüpft die ״jüdische Jugendbewegung“ mit der ״allgemeinen Jugendbewegung“? Eine eindeutige Antwort auf diese Fragen wurde nicht gegeben und konnte auch nicht erfolgen, weil jede! Gruppe der anderen soviel Wahrheitsgehalt der von ihr vertretenen Ideen zubilligte, daß eine einfache Beschlußfassung!dem Wesen des Esra gerade in diesem einen Falle nicht hätte gerecht werden können. Damals wurde besprochen, ob man mit Argumenten und Methoden der Jugendbewegung arbeiten darf, um לעבודת הבורא zu erziehen. Ein großer Teil derer, die jede Möglichkeit einer Beziehung zur allgemeinen Jugendbewegung bestritten, taten es teils aus mangelnder Kenntnis der historischen und kulturellen Zusammenhänge der Jugendbewegung, teils aus tiefer liegenden Motiven heraus. Man fürchtete eine Uebertragung fremder Kulturideale. Aber in diesem zweiten Fall lag eine Verwechslung von Art und Weg der Jugendbewegung mit ihrem vermeintlichen Ziel vor. Jugendbewegung aber ist kein Ziel, sondern eine Art. Daß der Streit den Bund nicht gespalten hat, liegt daran, daß er eben nur den Weg zu dem uns allen gemeinsamen Ziel betraf. In einem Punkte allerdings zeigten sich ganz deutlich die beiden Fronten, und zwar in der Stellung zur Agudas Jißroel. Sie, die seit den Halberstädter Beschlüssen des Jahres 1919 und deren Bestätigung durch Fürth 1920 immer wieder den Versuch machte, den Esra der ״Mutter-Organisation“ zurückzugeben, war Gegenstand erbitterter Debatten. Die ״Rechte“ erstrebte den endgültigen Zusammenschluß unter der Fahne der Agudoh, die ״Linke“ begnüjgte sich mit der Unterstellung des Esra unter den Waad horabonim der Agudas Jißroel sowie *) Ich übergehe hier Tagungen wie die in Fürth (1920), die eine Bestätigung der Halberstädter Beschlüsse bezüglich Agudoh brachte, sowie dis Fuldaer Tagung 1921.