Nahalat tsevi
- Journal
- Nahalat tsevi
- Volume
- III (5693) 1932/33
- Issue
- Heft 8-9 (Mai 1933)
- Date
- 1933-05-01
- Page
- Seite 290 (sequence 58)
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290 weil gerade diese Institution die Zielscheibe aller liberalen Angriffe von jeher bildet, so erachtete ich es als heilige Pflicht,, den Angriff von gesetzestreuer Seite aus auf diese durch die תורד‘ geheiligte Institution mit aller Entschiedenheit zurückzuweisen. Ich nehme die Angriffe von liberaler Seite her viel weniger tragisch als einen solchen von gesetzestreuer Seite. Die Absicht der Liberalen kennt man, und man wird schon nicht mehr verstimmt. Wenn aber von gesetzestreuer Seite proklamiert wird, daß vom Standpunkte der תורה aus eine Möglichkeit existiert, bei einer זקוקה ליבם die חליצה zu umgehen, so bedeutet dies eine Unterhöhlung der ganzen Institution. Und• wenn dann noch hinzugefügt wird, daß es nur an den Rabbinen liegt, die kein richtiges Verständnis für die Ehenot dieser Unglücklichen haben und ihnen aus purem Eigensinn oder aus übertriebener Aengstlichkeit diesen im Geiste der Thora möglichen היתר versagen, so bedeutet dies auch noch eine Untergrabung der Autorität der berufenen Hüter und Wächter der Thora. Diese Dinge liegen so sehr auf der Hand, daß man meinen, sollte, daß es unter יראים darüber keine Meinungsverschiedenheit gelben könnte. Daß dies nicht der Fall war, ist für mich eine der bittersten Enttäuschungen. Da ■ich nun erfahren habe, daß man nicht nur die Form, in die ich meine Zurückweisung: gekleidet habe, beanstandet sondern darüber hinaus auch1 die halachischen Feststellungen bezweifelt, da ich gelesen habe, daß ein gesetzestreuer Rabbiner sich anheischig gemacht hat, zu beweisen, daß man darüber noch diskutieren könne, ob nach allen ראשונים die Erlaubnis des Eingehens einer Zivilehe seitens einer זקוקה ליבם als פלגש einen איסור דאורייתא involviere, so vor• öffentliche ich hiermit zwei Gutachten von zwei anerkannten Fürsten der Thora, die ihren tiefen Schmerz über eine derartige Verirrung Ausdruck verleihen und mit allem Nachdruck konstatieren, daß es von der Thora verboten i st ,ei n ,er kinderlosen Witwe eine derartige Ehe zu gestatten. Der eine Gaon ist der große Vorsitzende des Rabbinisdben Rates der Agudas-Jisroel und der andere der Vorsitzende des Budapester orth. Bet’idin. Es bleibt also bei meiner Feststellung. Ein jedes weitere Wort würde die Wirkung dieser zwei objektiven Gutachten abschwächen, und darum versage ich mir, vieles zu sagen, was ich noch auf dem Herzen habe, nur betonen möchte ich, daß nicht ich diese neue -מעשה פלגש W