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Nahalat tsevi · 1933-05-01 · Heft 8-9 (Mai 1933) · p. Seite 289

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Nahalat tsevi
Volume
III (5693) 1932/33
Issue
Heft 8-9 (Mai 1933)
Date
1933-05-01
Page
Seite 289 (sequence 57)
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289 sehen Prozesses verschwindet die persönliche Verantwortung. Nur sollte man nicht vergessen, daß wir es sind, die in der Gegenwart den geschichtlichen Prozeß machen und wir dafür verantwortlich sind, ob es so oder anders gemacht wird. Zwei Gutachten zur Frage der Ehereform. Mitgeteilt von Rabbiner Dr. Hermann Klein-Berlin. In Nr. 35 des ״Israelit“ vom Jahre 1931 veröffentlichte ich einen Artikel über gewisse Ehereformvorschläge, die von ״gesetzestreuer“ Seite in die weite Oeffentlichkeit getragen wurden fund die durch ihre ganze dilettantenhafte Art geeignet waren und sind, unermeßlichen Schaden in religiös-sittlicher Beziehung anzurichten. Die ganze Art und Weise, wie diese Dinge behandelt wurden, war eine solche, daß sie die schärfste Zurück- Weisung geradezu herausforderte, umsomehr als!der rabbinische Verfasser dieser Ideen vorher gewarnt und gebeten wurde, sich doch bei sachkundigen Autoritäten zu informieren, bevor er derartige Ideen in die Massen dringen läßt. Waren alle Vorschläge, wie die Wiedereinführung der Pilegeschinstitution, Deponierung י eines bedingungsweisen Scheidebriefes gleich beim Eingehen der Ehe, (גט על תנאי) bedingungsweise Schließung der Ehe (קידושין על תנאי ) ungeheuer bedenklich und sowohl vom Standpunkte des דין als auch vom Standpunkte der jüdischen Ehemoral, der Heiligkeit ►des jüdischen Ehebegriffes und der Sittlichkeit des Ehelebens uns absolut verwerflich, so war es e i n Vorschlag, der mein ganz besonderes Entsetzen erregte, der Vorschlag nämlich, daß kinderlosen Witwen, die auf Chalizah warten, gestattet werde, eine Zivilehe einzugehen, daß für sie die Pilegeschinstitution neu ins Leben gerufen werde. Dieser Vorschlag bedeutet eine flagrante Verletzung eines איסור תורה , wie ich dies s. Zt. aus ס׳ החינוך כי תצא מצוד, תקצ׳ו und בעל הלכות גדולות nachwies. Nach חינוך stehtauf den ,Verkehr mit einer זקוקה ליבם die Strafe des מלקות und nach בה״נ ist es ein לאו הבא מכלל עשה ־ עשה. Ich verwies dort auf אוהל דוד יבמות מ״ט וצ״ב, aus dem unzweideutig hervorgeht, daß בהע von בעילה ohne קידושין und נישואין spricht. Ich habe ferner bewiesen, daß nach רמב״ם hier auch das Verbot von קדשה zutrifft. Es war nie eine Frage, daß es für eine זקוקה ליבם keine andere Möglichkeit eines היתר existiert als חליצה . Und

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