Mannheim
Compact Memory

Nahalat tsevi · 1933-05-01 · Heft 8-9 (Mai 1933) · p. Seite 254

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Nahalat tsevi
Volume
III (5693) 1932/33
Issue
Heft 8-9 (Mai 1933)
Date
1933-05-01
Page
Seite 254 (sequence 22)
Belongs to
journal issue
OCR quality
96% known words query
IRI
…/2551369-2551370-2551376--1176-2552685
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

254 Knecht.6) Dabei kommt es ihm zunächst einmal darauf an, die rechtliche Stellung des Knechtes in der Zeit seiner Unfreiheit dem Herrn gegenüber zu stärken, negativ ausgedrückt, dem Herrn unter keinen Umständen ein Eigentumsrecht an der Person des Knechts zuzuerkennen.7) Darüber hinaus aber und in noch höherem Maße war die Thora bedacht, die Wieder- Herstellung der Freiheit sicherzustellen. Auch in diesem Zusammenhang spielt das siebente Jahr eine entscheidende Rolle (Ex. 21, JMu. 15). Doch das siebente Jahr der Freilassung ist im Gegensatz zur Schmitta ein individuelles. Demgegenüber ist das Jobei ein allgemeines Freiheitsjahr, das sämtlichen israelitischen Knechten zu gleicher Zeit die Freiheit brachte. Die soziale Restauration erhält aber erst ihren rechten Wert in Verbindung mit der Wiederherstellung der Besitzordnung; denn so hatte die Freiheit nicht die Doppelsinnigkeit wie in der modernen Wirtschaft — frei ist der Arbeiter von den Produktions־ mittein! —, sie war vielmehr eine materielle, wirkliche Freiheit, die das Recht des Menschen auf eine unabhängige, lebenswü-rdige Existenz verwirklichte. Auch die Thora kennt soziale Unterschiede, aber sie sorgt dafür, daß sie nicht zu sozialen Gegensätzen werden. Uebrigens bringt die Institution des Sabbaths wenigstens einmal in der Woche alle Unterschiede und Abhängigkeit zum Schwinden. Auch dem Knecht wird hier seine Menschenwürde zürückgegeben, und der Grundsatz der Gleichheit kommt wieder zu seinem Recht.— Die Idee der Freiheit findet nicht anders wie die des Besitzes ihre Schranken im theokratischen Grundprinzip. Dadurch unterscheidet sie sich wesentlich von den Freiheitsforderungen moderner gesellschaftlicher Theorien. Auch in ihnen ist die Freiheit des Individuums eingeschränkt, aber eingeschränkt nur um des universellen Charakters der Freiheitsforderung willen, um der Gemeinschaft willen. Damit jeder ein gewisses Maß von Freiheit genießt, deshalb wird gefordert, daß die Freiheit des Einzelnen eingeengt werde. Die •) Auf das Problem des ausserhalb der Volksgemeirischaft und damit auch des sozialen Systems stehenden kanaanitischen Knechtes kann hier nicht eingegangen werden. T) Daher auch das Verbot, den entflohenen Knecht seinem Herrn auszuliefern (Dt. 23? 16).

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.