Nahalat tsevi
- Journal
- Nahalat tsevi
- Volume
- III (5693) 1932/33
- Issue
- Heft 8-9 (Mai 1933)
- Date
- 1933-05-01
- Page
- Seite 253 (sequence 21)
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 95% known words query
- IRI
…/2551369-2551370-2551376--1175-2552684- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
zug des biblischen Systems, daß es in ihm eine Arbeiterfrage, die sozialpolitische Gesetze größeren Umfanges erforderlich machte, überhaupt nicht geben kann. Es fehlt die große Masse der Allzuvielen, die ihre Arbeitskraft nicht anders als in fremden Diensten verwerten können, und wenn auch nicht alle auf eigenem Boden ausreichende Arbeitsmöglichkeit finden, so haben doch die meisten noch soviel Rückhalt an ihrem Besitz, daß sie nicht gezwungen sind, ihre Arbeitskraft um jeden noch so niedrigen Preis zu verkaufen. Ihnen gegenüber hat also der Arbeitsherr keine Monopolstellung, die es ihm ermöglichte, sie nach moderner kapitalistischer Methode ״auszubeuten“, indem er einen unverhältnismäßigen Teil des Arbeitsertrages als Profit für sich in Anspruch nimmt.* * * 4) Damit entfallen jene Konflikte, die heute den eigentlichen Inhalt der sozialen Frage ausmachen. Erst die Expropriation des ländlichen Produzenten, des Bauern von Grund und Boden, bildet die Grundlage des kapitalistischen Prozesses (Marx, Kapital I S. 647 der Kautsky’- sehen Volksausgabe). Weniger günstig liegt das Problem des unfreien Arb eiters.5 Ihm hat der göttliche Gesetzgeber im höheren Maße seine Fürsorge zugewandt, insbesondere dem hebräischen stellte üblicherweise einen Teil der Entlohnung dar, auf den der Arbeiter rechtlichen Anspruch hatte, und so hatte er geringen Anlass, sich die Früchte des Feldes, auf dem er arbeitete, anzueignen; denn nach Hause durfte er ja nichts mitnehmen. Aber dessenungeachtet verdienen jene Gesetze prinzipielle Beachtung. In ihnen kommt 2um Ausdruck, dass zwischen dem Arbeiter und dem Boden, auf dem er arbeitet, eine persönliche Verbundenheit besteht, die über das reine Vertragsverhältnis hinausgeht. Der Arbeiter darf sich in einem freilich sehr beschränkten Sinne als Miteigentümer am Besitz seines Herrn fühlen, selbstverständlieh nur an den Besitzteilen, auf die er seine Arbeit verwendet. 4) Man mag das Recht auf den vollen Arbeitsertrag im sozialistischen Sinne und die vulgäre Ausbeutungstheorie ablehnen, aber man kann sich der Tatsache nicht verschliessen, dass Kapitalzins und Unternehmergewinn in der modernen Wirtschaft durch die Zwangslage des Arbeitnehmers vielfach auf Kosten des Arbeitslohnes überhöht sind. 5) Die Sklaverei ist eine im Altertum so weit verbreitete und im Volksbewusstsein so tief eingewurzelte Einrichtung, dass die Thora mit ihr als einer Gegebenheit rechnen musste, wenn sie ihr auch im Prinzip ablehnend gegenüberstand. Daher suchte sie diese Einrichtung zu veredeln und ihr ihren menschenentwürdigenden Charakter zu nehmen. So erhielt auch die Sklaverei, ohne als solche ideal zu sein, ihren Platz in der sozialen Idealgestaltung der Bibel.