Nahalat tsevi
- Journal
- Nahalat tsevi
- Volume
- III (5693) 1932/33
- Issue
- Heft 8-9 (Mai 1933)
- Date
- 1933-05-01
- Page
- Seite 249 (sequence 17)
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249 discben Liberalismus und den semitischen Zionismus hat sie aufs entschiedenste abgelehnt. Sie könnte sich, wenn es denn sein muß, mit Manchem abfindem Aber in einem Lande, das den jüdischen Menschen dem farbigen Menschen gleich erachtet, kann auch sie nicht leben. Ist es; wirklich die letzte Klarheit? Oder ist es nur der UebersChwung der Stunde? Sollte wirklich die Zeit noch fern sein, da die nationale Revolution Verständnis findet für die tragische Größe des deutschen Judenschicksals? Unsere Hilfe ist bei Gott. Religiöses Judentum und Kapitalismus. von Joseph Stern. nach einem Vortrag auf dem Berliner V. J. A.-Tag am 15.1.1933. 1. Einige Grundgedanken der biblischen .Wirtschafts- und Sozialgesetzgebung. Wenn die jüdische Religion mit der Wirtschaft einen Pakt schließt und anders als das Christentum, das mit seiner weitflüchtigen Tendenz die Wirtschaft als etwas Fremdes, wenn nicht gar Feindliches zu betrachten pflegt, die Wirtschaft in ihren Bereich miteinbezieht, so muß sie ihr das gleiche Ziel setzen, das über der ganzen Schöpfung steht: die göttliche Herrschaft zur Anerkennung zu bringen. In diesem Betracht stellt sich das jüdische Wirtschaftsideal als ein t h e o k r a t i s c h e s dar. Aber damit allein ist die biblische Wirtschaftsgesetzgebung nicht ausreichend charakterisiert. Jede wirtschaftliche Ordnung muß eine wirtschaftliche Grundlage und eine sozialpolitische Zielsetzung haben, selbst wenn sie auf ein Transzendentales ausgerichtet ist. Solcher immanenter Zwecke der göttlichen Wirtschaftsordnung treten zunächst zwei in die Erscheinung, die beide Zusammenkommen müssen, um die soziale Harmonie zu verwirklichen: die Freiheit der Person und die Sicherung der individuellen Existenz durch den Bodenbesitz. Diese Zwecke aber sind, wie gesagt, dem theokratischen Prinzip untergeordnet. Freiheit der Person nicht als Selbstzweck— בי עבדי הס — die freie Person soll sich in den Dienst Gottes stellen — aber auch Freiheit der Person nicht in