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Nahalat tsevi · 1933-05-01 · Heft 8-9 (Mai 1933) · p. Seite 243

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Journal
Nahalat tsevi
Volume
III (5693) 1932/33
Issue
Heft 8-9 (Mai 1933)
Date
1933-05-01
Page
Seite 243 (sequence 11)
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24» eine jüdisch-nationale Curie bilden, welche von der Regierung mit Kulturautonomie begabt werden soll. Wir möchten den Versuch wagen der Stellungnahme der Orthodoxie zu diesem Projekt den Weg zu weisen, und zwar, wie selbstverständlich, an der Hand unserer Ueberlieferung, an der Hand der Sinai-Stunde und an der Hand jüdischen Pflichtbewußtseins. Zunächst ein kleiner Ausflug ins Politische. Seitdem im Versailler Vertrag der Oedanke des Minoritätenschutzes und des Minoritätenrechtes in die Welt kam, seitdem ferner zum Treuhänder dieses Strebens der Völkerbund gemacht wurde, bewegte sich die bewußte Orthodoxie immer in der Linie, daß die Juden jedes Landes ihre Rechte und ihre Wünsche im Rahmen der Gesetze und Organe ihres Siedlungslandes zu vertreten und zu erwarten hätten, und daß es den jüdischen Traditionen widerspreche, einer Ingoreoz außenstehender Faktoren auf die Geschicke dieses ihres Siedlungslandes herbeizuführen. Wir betonen, daß dies nicht etwa aus der Erwägung hervorging, daß dergestalt das Minoritätenrecht ein sehr bedenkliches Danaer Geschenk werden könnte, durch welches eine Entfremdung zwischen dem Majoritätsvolke, d, h. also dem herrschenden Volke des betreffenden Landes, und den Juden notgedrungen hervorgerufen werden muß, sondern, wie bereits;gesagt, diese Ablehnung ist tief religiös begründet und kann,wir müssen das zu unserem Schmerz offen sagen, auch in jüdischen Kreisen wohl nur von denen verstanden werden, welche in ihren ganzen Lebensbeziehungen und •Le־ bensansChauungen nur und ausschließlich in der Religion wurzeln und auch in der Religion ihr politisches A und O erblicken. Schon daraus allein ergibt sich rein politisch die Folgerung, daß die Orthodoxie den Gedanken einer jüdisch-nationalen Curie rundweg ablehnt. Denn denkbar wäre die Sache doch nur in Verbindung mit Unterstellung dieser also gebildeten Minorität unter dem Schutz des Völkerbunds, und wir möchten sogar bezweifeln, ob sich Herr v. Freytag-Loringhoven dieser Konsequenz bewußt war. Denn tatsächlich wurde die Geschlossenheit Deutschlands gegenüber dem Völkerbund dadurch bedeutend erschüttert werden. Zu diesen rein politischen Erwägungen kommen noch relig-iöse Momente. Wie die Dinge nun einmal liegen, würden in diese jüdisch-nationale Curie alle verwiesen werden, die zumindest bis in die 3. Generation zurückreichend nicht rein arischer Abstammung sind, d. h. also auch solche, die die Gemeinschaft

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