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Nahalat tsevi · 1933-05-01 · Heft 8-9 (Mai 1933) · p. Seite 239

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Nahalat tsevi
Volume
III (5693) 1932/33
Issue
Heft 8-9 (Mai 1933)
Date
1933-05-01
Page
Seite 239 (sequence 7)
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239 bei hat es an dringenden Warnungen keineswegs gefehlt. Fünf Jahre sind es her, als man sich von München an meinen Vater s. A. wandte, um seine Meinung zu hören. Seine Antwort lautete: Laßt ,Euch um Qottes willen ln keine Konzessionen ein! Auch die kleinste Konzession kann unabsehbare Folgen haben. Auch dann, wenn es eine Betäubungsmethode gäbe, die religionsgesetzlich einwandfrei wäre, gebietet es die Ehre des Judentums, jede Verhandlung abzulehnen, solange der Staat zugibt, daß Tiere ohne vorausgehende Betäubung erschlagen und erschossen werden dürfen, solange bei den Treib* jagden die furchtbarsten Tierquälereien Vorkommen, solange der Staat den Kopfs ch lag als Betäubung anerkennt* obwohl gerade hier die scheußlichsten Quälereien Vorkommen, solange das Betäubungsgesetz ein Ausnahmegesetz gegen die Juden ist! Dort, wo die Ehre ,der jüdischen Religion auf dem Spiele steht; dort, wo es um die Ehre des göttlichen Gesetzgebers geht, der uns in seiner Thora ein System von Speisegesetzen geoffenbart hat, die allesamt sich aufbauen auf dem göttlichen Wissen um das tiefe Geheimnis des Zusammenhangs zwischen Körper und Seele; dort kann und darf es keine Konzession geben. Die größten Physiologen der Gegenwart haben erklärt, daß die Schechita zur sofortigen Blutleere des Gehirns und damit zur Empfindungslosigkeit führt und darum die höchste und idealste Form der Betäubung eines Tieres ist. Wenn man nun trotzdem uns Juden unter ein Ausnahmegesetz stellen will, das der geoffenbarten מצות שחיטה aller wissenschaftlichen Wahrheit zum Hohn den Makel der Tierquälerei aufdrücken ׳soll, dann kann und darf es für uns Juden keine Konzession geben! Leider Gottes hat man diese ernste Mahnung in Bayern in den Wind geschlagen. Und so kam denn, was kommen mußte. Nie und nimmer hätte sich im bayrischen Landtag eine Mehrheit gefunden für den schmählichen Gewissenszwang des Schächtverbotes, wenn nicht zahlreiche Abgeordnete nur mit dem Vertrauen auf die angebliche ״religionsgesetzliche Zulässigkeit“ eines chemischen oder physikalischen Betäubungs- Verfahrens ihr Gewissen betäubt und eingelullt hatten. Und so ist denn das bayrische Schächtverbot, das an diesem Erew Jaum Kippur in Kraft getreten ist, die Antwort des bayrischen Staates ,auf eine religiöse Kompromißpolitik, in der man in weiten Kreisen den Inbegriff der höchsten Weisbeit erblickt.

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