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Nahalat tsevi · 1933-03-01 · Heft 6-7 (März 1933) · p. Seite 210

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Journal
Nahalat tsevi
Volume
III (5693) 1932/33
Issue
Heft 6-7 (März 1933)
Date
1933-03-01
Page
Seite 210 (sequence 42)
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210 Gellt man den Problemen auf den Grund, so findet man die Rassenreinheil durchaus nicht durchgeführt. Das Thoragesetz gestattet rassenfremden Elementen bei Uebernahme der religiösen Pflichten in hohem Maße Zutritt zu Jißroels Gemeinschaft, und die Vorschrift, kein Ehebündnis mit fremden Völkern einzugehen, wird ausdrücklich mit ■der Gefahr religiöser Abirrung begründet33. Eine vollkommene Ausschließung einer Rassengruppe finden wir nur bei wenigen Stämmen. Die sieben Völker K enaans, mit denen tauch' nach deren Uebertritt zum Judentum jede Verschwägerung verboten war34, waren Prototypen jener Sitteneinstellung, die in striktem Gegensatz zum jüdischen Rassentypus steht. Bei!ihnen waren Mord, Unzucht und Götzendienst im Schwange, während als Zeichen für Jißroels Rasse die konträren Eigenschaften galten: Barmherzigkeit, Schamhaftigkeit und Menschenliebe.35 Nur solchen Fremdelementen konnte drum der Eintritt in die jüdische Volksgemeinschaft gewährt werden, deren Natur sich nicht gegen diese seelische Einstellung sträubte. Aus diesem Grunde mag auch dem alten ammonitisehen und moabitischen Stamme der Eintritt in die Gemeinschaft verwehrt worden sein. Ausdrücklich heißt es in der Begründung36, weil sie es an elementar sittlicher Betätigung fehlen ließen. Ammon vergalt nicht die Menschenfreundlichkeit, die Abraham seinem Stammahn erwiesen, und Moab ist für die Verführung zur Unsittlichkeit nach Bileams Rat verantwortlich. Allerdings wird hier ein feiner Unterschied zwischen männlichen und weiblichen Individuen gemacht. Da die beanstandeten sittliehen Mängel nur bei Männern sich vorfanden,37 also gewissermaßen ais geschlechtsgebundene erbliche Charaktere in Erscheinung traten, werden die weiblichen Individuen nach deren Uebertritt nicht abgewiesen. Andere Völker, die ebenfalls sittliche Rassenmängei zeigten, Aegypter (Unzucht) und Edomiter (Mord), werden nur nach einer gewissen Generationsfolge zugelassen. Auch hier muß natürlich der starke Impuls, der das Individuum zum 33) V. 7, 3. 34) Jebamoth 76 a. 35) ibid. 79 a 36) V, 23, 5. 37 Jebamoth 73 a.

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