Nahalat tsevi
- Journal
- Nahalat tsevi
- Volume
- III (5693) 1932/33
- Issue
- Heft 6-7 (März 1933)
- Date
- 1933-03-01
- Page
- Seite 199 (sequence 31)
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 92% known words query
- IRI
…/2551369-2551370-2551375--1116-2552624- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
199 des Katholizismus, wie sie in der Enzyklika des Papstes ״Casti connubii“;niedergelegt ist. Prinzipiell vertritt er die Tendenz, daß die katholische Lehre, die ״die natürliche Ethik restlos umgreift, um sie zugleich in die Welt der Uebernatur emporzutragen“, bereit sei, ״wenigstens die gesicherten Ergebnisse eugenischer Forschung fortschreitend zu assimilieren.“ Wieweit dieses Assimilationsprinzip die Lehre selbst gefährden kann, ist aus zwei eugenischen Situationen ersichtlich, wo Eugenik und katholische Lehre aufeinanderprallen. Bei schweren erblichen Krankheiten fordert die Eugenik Sterilisierung, um einer ernsten Gefahr für Erbgesundheit und Leben der zu erwartenden Nachkommenschaft vorzubeugen. Die Enzyklika lehnt dies unter Berufung auf die natürliche Ordnung ab. Trotzdem erwartet Muckermann, daß die Fortschritte der Eugenik nicht ohne Wirkung auf die weitere Ausgestaltung der Ethik sein werden, und läßt die Zeitlichkeit der Auffassung Roms durchblicken. ״Jedenfalls jetzt“ verwirft der Katholizismus eine eugenisch gebotene Sterilisierung, schreibt er. Wir wagen nicht die Entscheidung, wieweit ein solches Ansinnen an die katholische Lehre sich mit deren Prinzipien verträgt. Noch schwieriger erscheint die Situation des katholischen Forschers, wenn die Wissenschaft bei einer schweren Geburt die Tötung des Kindes zur Rettung des mütterlichen Lebens verlangt, im Gegensatz zur jüdischen Auffassung lehnt hier die katholische Kirche unter allen Umständen eine solche Tötung durch den Arzt ab. Hier ist Muckermann genötigt, die Aerzte zu schützen, die ihrem Gewissen folgend einen soleben ״Eingriff vollziehen, der objektiv nicht zu rechtfertigen sei, aber subjektiv die Menschen nicht mit Schuld beschweif“. ״Schließlich ist das persönliche Gewissen die letzte subjektive Norm für ethisches Handeln.“ Angesichts einer solchen Begründung, die fast protestantischen Klang hat, wird es zweifelhaft, ob Muckermanns Versuch der Assimilierung der eugenischen Forderung durch den Katho'izismus als restlos geglückt bezeichnet werden darf. Glücklich ist dagegen Muckermanns Formulierung, wenn er die Haltung des Katholizismus ׳in der Strafrechtsreform begründet, die die Straffreiheit der Sterilisierung oder der Schwangerschaftsunterbrechung gewähren will, wenn sie aus ernsten medizinischen Gründen erfolgte. ״Auch