Nahalat tsevi
- Journal
- Nahalat tsevi
- Volume
- III (5693) 1932/33
- Issue
- Heft 6-7 (März 1933)
- Date
- 1933-03-01
- Page
- Seite 196 (sequence 28)
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196 erdacht werden soll, das gewissermaßen im luftleeren Raum seine Forderungen proklamiert. Eine solche Gefahr besteht nicht, denn jedes sozialhygienische System . wird mit den empirisch gefundenen Tatsachen rechnen müssen. Wenn sich die Sozialhygiene einer Kulturhygiene einordnen soll, so heißt das im wesentlichen ins Praktische übersetzt, daß die auf dem Wege der Empirie erwachsenen Forderungen von höherer Warte gewertet werden sollen. Die schöpferische Bedeutung empirischer Forschung braucht nicht geschmälert zu werden. Aber gerade wenn man der Ethik eine geringe schöpferische Kraft zutraut, kann man ihr nicht den Vorwurf machen, daß sie!sich nicht bereits vor den Erfolgen der Empirie in sozialhygienischen Maßnahmen ausgewirkt habe. Das wäre etwa das gleiche, wie wenn man Napoleon vorwerfen würde, daß er in der Schlacht bei Waterloo Fliegerstaffeln nicht rechtzeitig eingesetzt habe. Aber abgesehen von dieser prinzipiellen Rechtfertigung des Primats der Kulturhygiene ist doch die Voraussetzung Kantorowiczs in Zweifel zu ziehen, die Religion habe auf sozialhygienischem Gebiete versagt. Im letzten Teil meiner Ausführungen soll die Frage geprüft werden, ob nicht in der jüdischen Gesetzgebung sozialhygienischen Motiven und Maßnahmen eine nennenswerte Bedeutung zukommt. Ich habe die Ueberzeugung, daß sich selbst in der Grotjahnschen Schule, der Kantorowicz angehört, eine solche abweisende Haltung nicht wird auf die Dauer durchsetzen lassen. Sie wird zulernen und umlernen müssen, wie ihr Meister selbst. Denn Grotj ahn selbst geht in seiner Ehrlichkeit z. B. nicht an dem ethischen Problem vorüber, das ״in dem Widerstreit zwischen der aus humanen Gründen gebotenen Erhaltung minderwertiger Konstitutionen durch Pflege sowie Heilkunst und dem generativen Wohle der Gesamtheit‘‘ besteht. Ja, er Scheut sich nicht bei der Frage des Geburtenrückgangs zu gestehen, daß das religiöse Gemeinschaftsgefühl imstande war, den klaffenden Gegensatz zwischen dem materiellen Interesse des einzelnen Ehepaares und dem Interesse der Gesellschaft an einem Bevölkerungstrieb zu überbrücken. Heute, bei dem Zurückweichen des religiösen Gemeinschaftsgefühls, richtet G r o t j a h n den Ap- * A. Grotjahn. Leitsätze zur sozialen und generativen Hygiene Karlsruhe 1927 S27 ׳.