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Nahalat tsevi · 1932-12-01 · Heft 3 (Dezember 1932) · p. Seite 81

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Journal
Nahalat tsevi
Volume
III (5693) 1932/33
Issue
Heft 3 (Dezember 1932)
Date
1932-12-01
Page
Seite 81 (sequence 21)
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hören ja auch die gesetzestreuen Mitglieder des Allgemeinen Rabbinerverbandes — folgendermaßen: ״Nun, Sie schlagen den Schulchan Aruch auf und geben die religiöse (!) Entscheidung, ob das Geschirr brauchbar sei, ob der Bart noch etwas wachsen müsse und dergl. Ums Himmelswillen, und da wollen Sie eine kräftige religiöse Belebung erwecken? Und Sie erbleichen nicht vor Scham, Sie erglühen nicht vor Zorn über sich selbst, über Ihre UnWahrhaftigkeit, über Ihr schädliches Wirken? Ich weiß, was zur Entschuldigung hierzu dienen kann; ach, ich muß mich selbst oft in die Irrgewinde spitzfindiger Sophistik verflech* ten und mein Gewissen dort hinein retten; aber es sollte auch so bleiben?.... Das Medusenhaupt der Formen muß abgehauen werden, und mag die Arbeit noch so schwer sein.“ Nun ,ist es ja bekajnnt, daß der Allgemeine Rabbinerverband ein Statut besaß, nach welchem eben wegen der Verschiedenheit der Weltanschauung religiöse Angelegenheiten von den Verhandlungen auszuschließen sind. Es muß sich aber herausgestellt haben, daß das Urteil, welches schon im Jahre 1896 der damalige Vorsitzende des Allgemeinen Rabbinerverbandes aussprach: ״Ein Verband von Rabbinern, der über religiöse Angelegenheiten nicht verhandeln will, ist ein Unding.“ sich allmählich Anerkennung erworben hat, denn die in Mainz behandelten Themen waren zum großenTeile absolut religiöser Natur. So wurde zunächst ein Ausschuß eingesetzt, welcher ein Merkblatt über die wesent!ichsten Dinge der jü'- dischen Lehre und ihrer Verteidigung zur Aushändigung an jüdische Schüler bei der Schulentlassung ausarbeiten soll. Man darf mit Recht voll Spannung die Resultate dieser Ausschußberatung erwarten. Wenn (es nämlich etwas gibt, worüber die einzelnen Mitglieder des Allgemeinen Rabbinerverbandes, die אוהבי התורה und die עוזבי התורה, verschiedener Meinung sein;müssen, so betrifft!es in allererster Linie die ״wesentlichsten Merkmale der jüdischen Lehre“: Offenbarung am Sina׳, göttlicher Ursprung und Verpflichtungskraft der mündlichen und schriftlichen Lehre, Sabbathhüt, Ehegesetzgebung, Kaschrus und dergl. mehr. Hier gibt es keine Brücke und keinen Kompromiß, es sei denn, wenn man Jonglierkunststücke mit

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