Nahalat tsevi
- Journal
- Nahalat tsevi
- Volume
- III (5693) 1932/33
- Issue
- Heft 1-2 (Oktober 1932)
- Date
- 1932-10-01
- Page
- Seite 32 (sequence 34)
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32 Gesellschaft eine Kapitalsgesellschaft. Sie kann nicht gegründet werden auf eine Arbeitspflicht der Gesellschafter, da die durch eine solche zu produzierenden Gegenstände noch nicht existent sind. Infolgedessen wohnen dem Gesellschaftsverhältnis nicht begriffsnotwendig die Voraussetzungen der שב״ב inne. Gleichwohl enthält es aber in der Regel doch eine Verpflichtung zur Geschäftsführung, durch welche die Voraus- Setzungen der שב״ ב erfüllt werden. (Vgl. שדת אבקת רוכל קס״ח). Nach der Auffassung des כסף משנה פרק ב׳ מהלכות שאלה הל׳ וhebt der רמב־ם dieses aber auch ausdrücklich hervor mit den Worten השואל מאשתו או שותפין ששאלו זה מזה ה׳ז שא־לה בבעלים (vgl. auch טור שמיו ס׳ י׳). Ganz selbstverständlich ist hingegen nach der Ansicht des ראב״ד, die auch von ,רשבא, רך נ־י, מהרי״ק, הג־ מיימוני (vgl.״yp ב־י) geteilt wird, wonach das GesellschaftsVerhältnis als gegenseitiges שכירות . Verhältnis zu konstruieren ist, mit dem Abschluß des Vertrages ohne weiteres das שביב Verhältnis begründet. III. Erbengemeinschaft. Auch bei der Erbengemeinschaft sind die Voraussetzungen der שב״ב gegeben. (Vgl. דרכי משה ם־י רפיז שרת מיימון לספר משפמים סימן נב) Auch dort ist ■wie bei der Gesellschaft eine ständige Betätigung der einzelnen Mitglieder der Gemeinschaft im Interesse der übrigen gegeben. « IV. Miteigentümer. Anders liegen dagegen die Dinge beim schlichten Miteigentum. Hier besteht keinerlei Arbeitsverpflichtung der Gemeinschafter gegeneinander. Dementsprechend entscheidet auch der רמ״א קעיו ה׳, daß ein Miteigentümer, welcher freiwillig im Interesse des gemeinsamen Eigentums tätig ist, wie ein gewohnlicher שומר חנם haftet. Der ש״ך z. S. bestreitet dies auf Grund zahlreicher Belegestellen. Diese sind jedoch vom חתם סיפר שדת ה־מ סי' ציו fast ausnahmslos entkräftet worden. Es sei nur noch hinzugefügt, daß auch der מהר־ם רוטענבורק מרדכי דב*ב פרק נ׳ seine dortselbst geäußerte Ansicht, Welcher seine Lehrer nicht zugestimmt haben, nicht aufrecht erhalten hat. In seinen Responsen סי׳ תתק׳ב entscheidet er ausdrücklich, daß durch schlichtes!Miteigentum das שביב- Verhältnis nicht begründet wird.