Nahalat tsevi
- Journal
- Nahalat tsevi
- Volume
- III (5693) 1932/33
- Issue
- Heft 1-2 (Oktober 1932)
- Date
- 1932-10-01
- Page
- Seite 31 (sequence 33)
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si ander haften, die sich etwa dahin zusämmenfassen lassen, daß für jeden Verstoß gegen Ausdrückliche Anweisung oder die Lieblichkeit gehaftet wird. (Vergl. רמבס פרק ה׳ מהלכי שלוחץ ושותפין; טור וש׳ם קע*ו). An verschiedenen Stellen, insbesondere a. a. O. führt der משנה למלך als Grund hierfür an, daß ein solcher Verstoß als ein ד,יוק בידים, als mutwillige Schädigung anzusehen sei. C. Einzelne Anwendungsfälle. I. Ehegatten. Es besteht zunächst kein Zweifel darüber, daß der Ehemann hinsichtlich des Eigentums der Ehefrau (eingebrachtes Gut) als שוב״ב anzusehen ist. Dies wird in der :גמרא ב״מ ציו ausdrück־ lieh hervorgehoben und von Raschi z. St. damit begründet, daß die Ehefrau dem Manne Ständig zur Dienstleistung verpflichtet sei. Kontrovers hingegen ist, ob auch umgekehrt die Ehefrau bezüglich des Eigentums des Mannes als שוב־ב zu gelten hat. Der רמב־ם פרק כ״א מהלכי אישות gestützt auf den ירושלמי nimmt an, daß sie nur im Interesse des ehelichen Friedens (שלום בית) von der Haftung befreit sei. Der ראב״ד z. St. hingegen sieht sie *als שוב״ב an: מפני שהוא שכור לה. Möglicherweise nimmt er an, daß עונה, worauf ja die נמרא קידושין פרו den Vers משנה שבר שכיר anwendet, als befreiende Gegenverpflichtung in Frage kommt. Auch der רטב׳ים פי״ד מהלכי אישות הלי ו׳ bezeichnet mit Rücksicht hierauf den Ehemann!als משועבד לה. Mit dem ירושלמי ließe sich die Ansicht des ראב׳יד (wenn auch nicht nach ihm) wohl in Einklang bringen, da die Befreiung durch שב״ב sich nicht auf vorsätzlich verursachten Schaden erstreckt, wofür alsdann die Begründung mit שלום בית erforderlich wäre. (Vgl. den משנה למלך z. St. und den בייי שנדו סי י׳). II. Gesellschafter. Bei der Beurteilung der Frage, ob Gesellschafter in ihren gegenseitigen Rechtsbeziehungen als שוב״ב anzusehen sind, bedarf es einer kurzen Erörterung der rechtlichen Konstruktion des Gesellschaftsverhältnisses. Es besteht in dieser Hinsicht eine Kontroverse zwischen dem רמביים und dem ראב־ד im פרק ד׳ מהלכי שלוחין הל׳ כ׳. Nach Ansicht des רמב״ם ist jede