Nahalat tsevi
- Journal
- Nahalat tsevi
- Volume
- II (5692) 1931/32
- Issue
- Heft 11-12 (August 1932)
- Date
- 1932-08-01
- Page
- Seite 370 (sequence 52)
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370 Aber auch Herr Dr. Steinberg räumt ja auf S. 329 ein, daß man zwar den Geist, nicht aber den historisch-konkreten Gehalt der jüdischen Sozialgesetzgebung auf unsere Verhältnisse übertragen könne. Wenn dem aber so ist, dann erscheint es mir als ein großes Wagnis den ״abstrahierten“ Geist dieser Gesetzgebung für eine ganz bestimmte ״konkrete“ Gesetzgebung“ unserer Epoche in Anspruch zu nehmen; denn dem Geist unserer Lehre können auch ״materiell“ ganz verschiedene Gesetzesinhalte unserer Epoche entsprechen. Herr Dr. Steinberg hat durchaus recht, wenn er fordert, daß sich das Judentum nicht nur auf Kultus und Zedokoh beschränken dürfe, sondern daß :es bestrebt sein müsse immer weitere Lebensgebiete des jüdischen Menschen wieder zurückzugewinnen. Die Religion muß letzter Maßstab für alle einzelnen Maßstäbe sein, sie muß für den religiösen Menschen der letzte Wert sein, auf den sich alle seine übrigen Wertvor- Stellungen beziehen. Aber es ist durchaus nicht notwendig, diese einzelnen Wertvorstellungen der Religion zu entnehmen und sie damit zu ״belasten“. Deshalb kann ich auch Herrn Dr. Steinberg nicht mehr zustimmen, wenn er aus dem Geiste der Religion heraus für die verschiedenen Zeiten geeignete Wert- Vorstellungen schaffen will; denn es erscheint mir für die ewige Verbindlichkeit und Gültigkeit eines religiösen Ideals gefährlich zu sein, wenn es sich mit zeitlich-bedingten politischen Forderungen verbindet und identifiziert. Von dem nun umschriebenen Standpunkt aus soll nun im folgenden zu den drei Problemen Stellung genommen werden, die Herr Dr. Steinberg zur Diskussion stellt. Die Frage des Verhältnisses der Religion zum Krieg hat in letzter Zeit vor allem durch den Fall ״Dehn“ die Aufmerksamkeit weiter Kreise auf sich gezogen. Die Stellung, die Dehn, der sich zur dialektischen Theologie bekennt, in seinem Buch ״Kirche und Völkerversöhnung“ eingenommen hat, scheint mir die geeignete Grundlage auch für eine Auseinandersetzung in unserer Gemeinschaft zu bilden. Dehn lehnt es ausdrücklich ab, den ״Krieg als solchen“ zu werten, denn, wer ״den Staat bejaht, muß auch den Krieg bejahen“. Solange den einzelnen Staaten nicht ein zuverlässiger internationaler Gerichtshof und eine ebenso zuverlässige internationale Polizei im Notfall zur Feststellung und Verwirklichung ihrer Rechte zustehen, solange muß jeder einzelner Staat als letztes Mittel