Nahalat tsevi
- Journal
- Nahalat tsevi
- Volume
- II (5692) 1931/32
- Issue
- Heft 11-12 (August 1932)
- Date
- 1932-08-01
- Page
- Seite 355 (sequence 37)
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555 führt die גמרא ב״מ צ׳יז an, daß das Darreichen von Wasser zum Trinken ausreicht, um das שביב Verhältnis zu begründen. Es genügt sogar, wie sich aus dem ירושלמי פרק ה׳ הר1 נ׳ ergibt, eine rein gesellschaftliche Leistung, nämlich das Befolgen einer Einladung: השאילני תמחויך ובוא ואכול עמי. Ferner wird die Tätigkeit des Lehrers als ausreichend angesehen, sofern er hinsichtlich der Auswahl des vorzutragenden Stoffes nicht völlig frei ist. (,(ב״ם צ״ז 2 י. Die Pe rson d es L eis tend en. Nach dem Wortlaut der בעליו עמו : תורה muß die erforderliehe Arbeitsleistung von dem Eigentümer vorgenommen werden. Die גמרא ב״מ צ״ו wirft jedoch1 die Frage auf, ob hierbei eine Stellvertretung möglich sei. Auf diese Erörterung, welche für die Erkenntnis der Natur des ganzen Institutes von Bedeutung ist, wird weiterhin noch einzugehen sein. (Vergl. unten unter D) Für jetzt sei nur bemerkt, daß es unter den פוסקים streitig ist, iob die Leistung auch von einer anderen Person vorgenommen werden kann, (vergl. ש״ע סי״ש מ״ו סעיף ו׳) Eine Ausnahme bildet lediglich der Sklave, welcher als Repräsentant der Person seines Herrn auch in dieser Hinsicht zweifellos angesehen wird. (ואיין תוסם׳ ביט צ״ט ד״ה באומר). 3. Die subjektive Einstellung des Leistenden. Erforderlich ist zunächst, daß die Arbeitsleistung wissentlieh';geschieht. Eine Leistung, die der Eigentümer vollzieht, ohne es zu bemerken, ist nicht ausreichend. So wird (ביט ם*א) ein Fall berichtet, daß jemand dem Eigentümer, ohne dessen Wissen ein Kleidungsstück auf das Pferd legt, mit dem dieser einen Fluß durchwatet. Die Anwendung von ש״בב wird abgelehnt, ,weil diese Leistung unbeabsichtigt erfolgte בלא דעתיה. Nicht .erforderlich ist hingegen, daß der Leistung eine Aufforderung des Hüters an den Eigentümer vorangeht. Es genügt,;wenn die Leistung aus eigenem Antrieb erfolgt, (vgl. טור סי׳ שמיו entgegen der Ansicht des מרדכי). Begriffliches Erfordernis ist weiterhin, daß die Arbeitsleistung im Interesse des Hüters erfolgt. Dieses ergibt sich völlig zweifelsfrei aus einem von der גמרא ב״מ צ״ז berichtetem Fall.