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Nahalat tsevi · 1932-08-01 · Heft 11-12 (August 1932) · p. Seite 353

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Journal
Nahalat tsevi
Volume
II (5692) 1931/32
Issue
Heft 11-12 (August 1932)
Date
1932-08-01
Page
Seite 353 (sequence 35)
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353 Aber auch der Gedainke selbst, daß die Verantwortung für die Sache vermutlich nicht größer sein soll als die für die Person, leuchtet nicht ein. Der Arbeitnehmer kann ungeachtet seiner Arbeit in der Regel für seine Person selbst einstehen. Oft hindert ihn aber die Arbeit daran, sein Eigentum in der geeigneten Weise zu behüten. Wenn er es nun dem Arbeitgeber anvertraut, so wird er gewiß von diesem ein ganz besonders hohes Maß von Verantwortungsgefühl erwarten und auch er- .1warten dürfen! Hinzu kommt aber weiter, daß ein ArbeitsVerhältnis ,im eigentlichen Sinne nicht begriffliche Voraussetzung der שב׳ב ist. Es genügen vielmehr geringfügige Leistungen, bei denen eine Haftung für die Person des Leistenden garnicht in Frage kommt. Daher dürfte die Nichthaftung für die Person nicht als das maßgebliche Prinzip für den Ausschluß der Verantwortung für die Sache angesehen werden können. Bevor im folgenden der Versuch unternommen wird, eine andere Lösung des Problems zu finden, sollen zunächst die positiven Einzelheiten des Instituts, Voraussetzungen, Wirkungen und Anwendungsfälle erörtert werden. A. Die Voraussetzungen. I. Die Art der Leistung des Eigentümers. Nach der traditionellen Auslegung des בעליו עמו muß der Eigentümer für den Hüter eine Leistung verrichten. Ueber die Art dieser Leistung besteht eine Kontroverse, die ihren Ausgangspunkt von der ימוא ב״מ פא nimmt. Dort heißt es: ״Wenn jemand zu dem Anderen sagt: Hüte für mich und ich hüte für dich, leihe mir etwas und ich leihe dir etwas, leihe mir etwas und ich hüte für dich, so sind alle diese gegenseitig als bezahlte Hüter anzusehen.“ Darauf fragt die ואמאי :גמרא שב״ב היא ,daß doch die Voraussetzungen für die שב״ב gegeben seien, und antwortet: דאמר ליה שמור לי היום ואשמור לך למהר daß gemeint sei, daß der eine heute, der andere morgen hüten soll. 1 Raschi z. St. bezieht Frage und Antwort nur auf den Fall der!gegenseitigen Hütung, weil bei den übrigen Fällen eine Arbeits leistung des Eigentümers für den Hüter nicht vorliegt. Der Rambam (פ״י מהלכות שכירות הל׳ בי) führt folgendes aus: Immer, wenn jemand zum Anderen spricht, hüte für mich,

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