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Nahalat tsevi · 1932-08-01 · Heft 11-12 (August 1932) · p. Seite 351

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Journal
Nahalat tsevi
Volume
II (5692) 1931/32
Issue
Heft 11-12 (August 1932)
Date
1932-08-01
Page
Seite 351 (sequence 33)
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5$i Breuer, zu Grabe trugen, da bezeichnete ihn der jetzt leider allzufrüh heimgegangene Halberstädter Rabbiner als das Gewissen der deutsch-jüdischen Orthodoxie. — Inzwischen hat der Tod auch weiterhin furchtbare Ernte gehalten.- Wir brauchen rabbinische Führer, daß sie uns die Wege der Thora weisen in einer Zeit voll tragischer Problematik. — — — Der;Darstellung dieser Problematik galt die nun abschließende Artikelfolge. Ihr mußte am Ende die Tatsache der Führerlosigkeit, der organisatorischen Stagnation und Hypertrophie als eindringlichstes '!Mahnzeichen angfefügt werden. שימו לכם ״ — עליה עצו ודברו!Ueberlegt es Euch, ratet und redet“! Anmerkung der Schriftleitung: Mit dem vorstehenden Artikel schliesst der verehrte Autor seine vielbeachtete Aufsatzfolge ״Über die Lage des deutschen Judentums“. Sie endet mit einer Dissonanz, die gewiss von manchen als zu grell empfunden werden mag. Wir glauben aber, dass unsere Leser nicht verkennen werden, dass der obige Artikel einer tiefen Sorge um die Zukunft des orthodoxen Judentums in Deutschland entspringt, und dass die Schwere der Zeit die tatkräftigste Inangriffnahme auch des organisatorischen Problems immer gebieterischer erheischt. Als ein Appell zur Tat, gerichtet an die verantwortungsbewussten Führer, möchten wir obenstehenden Aufsatz wie alle vorangegangenen gewertet wissen. Das Problem der שמירה בבעלים Von R. A. Dr. Ph. Biberfeld, Hamburg. Nach biblisch-talmudischem Recht fallen die für die Hüter שומרים geltenden Haftungsgrundsätze fort, wenn der Eigentümer der zu behütenden Sache im Augenblick der Uebergabe für den Hüter tätig ist. Ueber die problematische Natur dieses Instituts der שמירה בבעלים (im Folgenden abgekürzt שניב) herrscht Einstimmigkeit. Der חות יאיר שרת רכ״ג bemerkt zum Schluß: (über den sachlichen Inhalt der תשובה vgl. ״ (קצות החוש? ש*הUeber dieses Institut selbst habe ich mich mein ganzes Leben gewundert. Da doch sonst die Rechtsvorschriften der תורה einleuchtend und dem Verstände zugänglich sind. Was gäbe ich darum, um dieses Institut dem Verstände näher zu bringen. Wie kann denn deshalb, weil der Eigentümer für den Entleiher arbeitet, ihn der Verlust seines Eigentums treffen. Ohne die Tradition

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