Nahalat tsevi
- Journal
- Nahalat tsevi
- Volume
- II (5692) 1931/32
- Issue
- Heft 11-12 (August 1932)
- Date
- 1932-08-01
- Page
- Seite 335 (sequence 17)
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355 Gewissen einer Gemeinschaft, also auch eine Gewissenspflicht der Gemeinschaft, transcendent individualistisch gesprochen, ein Gewissen des jeweiligen (שר) Genius einer nationalen Einheit nicht kennt, geschweige denn anerkennt, so muß man sich füglich damit begnügen, im Sinne der noachidischen Gebote von jeder Gemeinschaft das Minimum, die Gewährung der Gewissensfreiheit, zu erwarten, womit allerdings eine Förderung positiver Bekenntnisäußerung nicht immer verbunden zu sein braucht. Hier erhöbe sich die weitere Frage, was in diesem Zusammenhang der Begriff Staatsreligion bedeutet. Sie wäre zulässig, genau so wie ihr Gegenbild die Staats-Areligion inso״ ferne, als Handlungen der Gemeinschaft sich nicht dem Diktat einer .Religionsorganisation anpassen wollen. Als Voraussetzung aber müßte klargelegt werden welcher Unterschied zwischen מלך, dem absoluten Monarchen und מלכות, der konstitutionellen Staatsform mit oder ohne Monarchen besteht. Weniges bieten die Quellen für die noachidischen Gemeinschaften. Es kann aber behauptet werden, daß מלכות Staatshoheit und מלך Verkörperung derselben, für diese Darlegung identisch sind, d. h., daß die noachidische Norm unabhängig ist von der jeweiligen Staatsform. Es kann der sittliche Fortschritt in jeder Staatsverfassung gefördert werden und deshalb ist es ein Unding, behaupten zu wollen, daß der Jude als Thorajude irgend eine Staatsverfassung der Noachiden innerlich abzulehnen gehalten sei, sobald sie nur wirklich gleiches ■Recht für alle gibt und verlangt. Es ist aber unendlich viel gewonnen, wenn aus der Betrachtung der Dinge der Stachel des Wehes ob sittlicher Unziulänglichkeit genommen ist. So eröffnet sich der Ausblick' auf lichten Morgen. Wir empfehlen jedem, das Werk Nachale Jehudah von R. Jacob Lipschütz s. A. zu lesen und daraus die Einsicht zu gewinnen, welch ein gewaltiger Zug durch all den Wechsel der Wirtschaftsordnungen und Staatsverfassungen geht und wie letzten Endes alle von der noachidischen Norm abweichenden Formen zum Untergang führen. Was aber der Jude innerlich nicht akceptieren kann, das ist eine Entwicklung, welche entgegen der noachidischen Norm, ברכת השם direkt zu einem Teil der Staatsverfassung machen «vürde. Der Teil der Menschheit, welcher unter einer solchen Verfassung lebt, wäre ihm das Objekt eines tiefen Mitleids. Das hängt durchaus nicht zusammen mit der Stellung der