Nahalat tsevi
- Journal
- Nahalat tsevi
- Volume
- II (5692) 1931/32
- Issue
- Heft 11-12 (August 1932)
- Date
- 1932-08-01
- Page
- Seite 334 (sequence 16)
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Perspektive auf die psychologische Einstellung der Juden des Mittelalters zu deren sozialen Lage. Gelten diese Normen schon für das Gebiet der äußeren Lebensgüter, speziell für das Eigentum, so gewinnen sie besondere Bedeutung für die inneren Güter, also insbesondere für die Gewissensfreiheit. Es konnte ja niemals einem Staatswesen beifallen, eine bestimmte Ueberzeugung zu verlangen, es konnte nur Handlungen wehren, die einer Ueberzeugung entspringen, welche dem Ganzen schädlich erscheinen, es konnte das Verkünden von Anschauungen verbieten, welche seinem Interesse widersprachen. Zwar lehrt die Geschichte an genügend zahlreichen Beispielen, daß ein derartiges Unterfangen stets zum Schaden des Staatswesens ausschlug, aber immerhin es kam vor. Für die thoramäßige Kritik dieses Verhältnisses ist es von unermeßlicher Bedeutung, welchen sittlichen Wert eine Gemeinschaft, also auch ein Staatswesen überhaupt hat, ob die Gemeinschaft mehr als die Summe seiner Glieder, ein Staat mehr als die Summe seiner Bürger, ein Volk mehr als die Summe seiner Individuen ist, ob ihm nur ein prohibitiver Charakter von erzieherischem Inhalt innewohnt, Abwehr aller der Gemeinschaft schädlichen Elemente, oder ein positiver Charakter. Wenn also z. B. zu den noachidischen Geboten das Verbot des Götzendienstes gehört, so fragt es sich, ob sich der noachidische Staat mit einem Verbot götzendienerischer Handhingen begnügen kann, oder ob er thoramäßig gehalten ist, monotheistische Anschauungen zu erzeugen, also eine innere Harmonie zwischen dem Unterlassen götzendienerischer Handhingen und der Anschauung zu schaffen. Nun ist bekanntlich die Religion im Sinne der Thora nicht nur eine Frage der Tat, sondern auch ein Gebot der Ueberzeugung, d. h. mit anderen Worten, ein positives Verhältnis zu Gott ist Inhalt auch der noachidischen Gebote. Eine Gemeinschaft, die den Anspruch erhebt, sich conform mit den noachidischen Normen aufzubauen, müßte Veranstaltungen treffen, welche die Gewinnung monotheistischer Grundanschauung fördern und erleichtern. Das geht allerdings, wer möchte dies leugnen, weit über den Begriff der Gewissensfreiheit hinaus, wie ihm unsere Zeit geprägt hat; denn!dieser beschränkt sich auf den Effekt, daß niemand zu einer Handlung gezwungen werden kann, die er mit seinem Gewissen nicht vereinbaren kann. Da einmal die moderne Anschauung, um einmal ein etwas gewagtes Wort zu sagen, das