Nahalat tsevi
- Journal
- Nahalat tsevi
- Volume
- II (5692) 1931/32
- Issue
- Heft 9-10 (Juni 1932)
- Date
- 1932-06-01
- Page
- Seite 298 (sequence 44)
- Belongs to
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295 kam zu folgendem Resultat: Die Sozialisierung wird in dem gleichen Maße zunehmen, wie die Religion an Einfluß abnimmt! Diese Motivierung scheint auf die verantwortlichen Parteiführer des Kreml die gewünschte Wirkung ausgeübt zu haben. In einer Reihe von Erlassen des Rates der Volkskommissare, unter denen das große Dekret vom 8. April 1929 ganz neue Richtlinien für die Bekämpfung der Religion enthält, wurde im Gegensatz zu allen früheren Bestimmungen nur noch die Freiheit des religiösen Bekenntnisses gestattet, während die religiöse Propaganda aufs allerschärfste unter Strafe gestellt wird. Straffrei darf ein einzelner Staatsbürger im heutigen Rußland lediglich äußern, daß er religiös gesinnt ist und an Gott glaubt. Sobald er aber andere Staatsbürger und insbesondere schulpflichtige Kinder für eine religiöse Gemeinschaff interessieren will, macht er sich von vornherein einer Uebertretung der bestehenden Gesetze schuldig. Jede religiöse Vereinigung bedarf der besonderen Genehmigung der Sowjetbehörden. Letztere sind jederzeit berechtigt, ״auf Wunsch der Bevölkerung“ Kirchen, Synagogen, Moscheen, Bethäuser zu konfiszieren und die Religionslehrer oder Geistlichen ״wegen gegenrevolutionärer Tätigkeit“ in ein Konzentrationslager zu verschicken. Große Begünstigung erfuhr dagegen durch das Gesetz vom 8. April 1929 der Verband der Gottlosen. Er erhielt vor allem die Freiheit der uneingeschränkten antireligiösen Propaganda. Durch Resolutionen seiner meist im Parteiapparat arbeitenden Mitglieder können die verschiedensten Maßnahmen zur Bekämpfung der Religionsgemeinschäften angeordnet und durchgeführt werden. Hier wird nach dem Prinzip der Klassenherrschaft verfahren, so daß die oberste Parteiinstanz regelmäßig die Proteste der religiösen ״Bourgeoisie“ als unbegründet abweist. Diese Taktik hat gerade der jüdischen Religion schwer geschadet. Die Generaloffensive der Atheisten gegen alle Religionen machte sich u. a. auch in der ganz veränderten Form der illustrierten Gottlosenzeitschrift ״Besboznik u stanka“ (Der Gottlose am Werktisch) bemerkbar. Im Dezember 1922 hatte sich eine Gruppe von Moskauer Gottlosen zur Gründung eines illustrierten Journals zusammengeschlossen, und bald darauf war die vom Volkskommissariat finanzierte erste Nummer des ״Bezboznik u stanka“ in einer Auflage von 20.000 Exemplaren