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Nahalat tsevi · 1932-06-01 · Heft 9-10 (Juni 1932) · p. Seite 275

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Nahalat tsevi
Volume
II (5692) 1931/32
Issue
Heft 9-10 (Juni 1932)
Date
1932-06-01
Page
Seite 275 (sequence 21)
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275 Soll einer gezwungen werden, eine große Sünde zu begehen, dann ist es einem anderen verboten, den Sabbat zu entweihen, um jenen vor dem Zwang zu bewahren ב״י בשם רשב״א שם שביה יי. Der scheinbare Widerspruch, der zwischen diesen beiden Sätzen besteht, wird vom ט־ז mit folgender ׳Unterscheidung aufgehoben. Im Falle der geraubten Tochter besteht die Gefahr einer dauernden Entfremdung vom Judentum1: im1 Angesicht einer solchen Gefahr hat der Sabbat, der doch auch bei Lebensgefahr entweiht werden muß, erst recht zurückzutreten. (Vergl.תשובת נחלת שבעד, ס פ״ג) Dagegen ist eine einmalige Sünde, die!noch dazu unter Zwang geschieht, nicht stark genug, um den!Sabbat zu verdrängen. Vergleiche לבוש בסי׳ ש״ו ושכ״ח, wo die Rettung der Tochter am Sabbat nur dann erlaubt wird, wenn sie gezwungen werden soll, eine Sünde zu begehen, die selbst bei Todesgefahr nicht begangen werden darf יהרג ואל יעבור, wo es also gilt die Tochter aus Todesgefahr zu retten. Unentschieden läßt משנה למלך zum רמב״ם הל׳ שבת כ״דז׳ die Frage, ob es am Sabbat erlaubt ist, einen zu töten, der im1 Begriffe ist, ein Unzuchtsverbrechen zu begehen. Denn ist auch am Sabbat das Töten erlaubt, wenn es im Dienste der Lebensrettung eines Menschen steht, so hat doch רמב״ם entschieden, daß אין עונשין בשבת daß im allgemeinen die Vollziehung einer Strafe am Sabbat verboten ist. Vergleiche 'נודע ביהודה מ״ת ס, wo der Zweifel des משנה למלך zunächtet auf Grund des oben zitierten Satzes des רשב״א als hinfällig bezeichnet, dann aber durch die Erwägung begründet wird, daß גילוי עריות schwerwiegender ist als חילול שבת —das Verbrechen der Unzucht muß auch auf Kosten des Lebens unterlassen werden, nicht aber das der Sabbatentweihung — und daher der איסור שבת gegenüber נ״ע als das kleinere Uebel zu betrachten ist, und es darum berechtigt wäre, zu sagen: הטא באיסורא זוטא להציל את חבירך באיסורא רבא. Außer Zweifel ist nach נשמת אדם כלל כ״ח, daß es erlaubt ist, den Gottesdienst zu unterbrechen, wenn das Bethaus durch ein Kind verunreinigt wurde und nichts vorhanden ist, um den Unrat zu bedecken. Die Fortsetzung des Gebetes, auch durch diejenigen, die von dem Zwischenfall nichts wissen, wäre ein איסור דאורייתא, die Unterbrechung ist nur ein איסור דרבנן: um das größere Uebel zu verhindern, kann und muß das kleinere in Kauf genommen werden.

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