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Nahalat tsevi · 1932-04-01 · Heft 7-8 (April 1932) · p. Seite 220

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Nahalat tsevi
Volume
II (5692) 1931/32
Issue
Heft 7-8 (April 1932)
Date
1932-04-01
Page
Seite 220 (sequence 31)
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220 Verwaltungstätigkeit des!modernen Staates machen, bei der sich ein Bürokratismus zwangsläufig herausgebildet hat, der vom Volke als etwas Fremdes empfunden wird. In derTat sind ja die Beamten auch nicht Diener der Bürger, sondern Diener eines Staates, einer dritten!Person, die mit der Gesamtheit des Volkes in keiner Weise identisch ist. Auch vor diesen Auswüchsen ist der jüdische Staat infolge der Hervorkehrung des personalen Elementes bewahrt. Es gibt da auch kein Abwälzen der Verantwortung von dem niederen Beamten auf den höheren. Bis zum letzten Nachtwächter ist da jeder verantwortlich. So heißt es beispielsweise in der Krakauer Gemeindeordnung (vgl. Jahrbücher der Literarischen Gesellschaft Band 10 Seite 326), daß jeder Beamte verpflichtet sei — bei Verlust seines Amtes — Befehlen von Vorgesetzten die Befolgung zu verweigern, wenn sie nicht verfassungsmäßig sind. «L : ן!ףוץ;ין1ז■ ר י Der jüdische Staatsgedanke, wie er im Vorstehenden aufgezeigt worden ist, ist historische Wirklichkeit gewesen, solange es einen jüdischen Staat gegeben hat. Aber auch nach Verlust der politischen Selbständigkeit ging dieser Staatsgedanke nicht unter,!weil er ja in erster Linie auf das personale Element gegründet ist. Er hat sich1 daher Jahrhunderte hindurch erhalten, zunächst in den Zentren in Babylon, wo den Juden vollständige Autonomie zustand, sodann durch das ganze Mittelalter hindurch in den jüdischen Gemeinden, die ja auch in weitem Umfange Autonomie besaßen. Diese Gemeindekörperschäften fanden dann einen Ausbau in verwaltungsmäßiger Zusammenfassung verschiedener Gebiete, wie wir es beispielsweise bei der Vierländer-Synode beobachten können, welche über eigene Juden-Reichlstage verfügte. Eine Abbiegung von diesem Staatsgedanken enthielt der Chassidismus in seinen Uranfängen, we!eher die Volkserziehung von den alten Idealen abzulenken drohte. Diese Abbiegung ist aber überwunden worden. Verlassen ist jedoch dieser Staatsgedanke von den modernen Gemeinden des Westens, welche auf dem modernen Staatsgedanken aufgebaut sind und die alten Ideale hinter diese neuen Ideen haben zurücktreten lassen. Darauf ist es zurückzuführen, daß die modernen Gemeinden nur zu häufig den Schauplatz von Kämpfen um die Macht abgeben, die vom Standpunkt des jüdisehen Staatsgedankens aus unverständlich wären.

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