Nahalat tsevi
- Journal
- Nahalat tsevi
- Volume
- II (5692) 1931/32
- Issue
- Heft 7-8 (April 1932)
- Date
- 1932-04-01
- Page
- Seite 217 (sequence 28)
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217 und zwar des Bildungsstoffes in seiner Ruhelage, wohingegen die Thorabildung den Typ der dynamischen Geistesbildung bedeutet. Hier ist das ständige Aufsteigen vom Einzelnen zum Allgemeinen ,und wieder das Zergliedern des Allgemeinen in seine Bestandteile das selbstverständliche Mittel der Gedankenschulung. Dies alles aber geht in ständigen Fragen und Antworten vor sich, so daß zwangsläufig der Drang nach Wahrheit und der Sinn für das Wahre erzogen wird. Durch diese Vorbildung wird daher auch das kritische Verständnis geweckt und das Vermögen, in verwickelten Lagen das Wesentliche zu erkennen. Davon ist aber auch die Fähigkeit, Menschen richtig zu erkennen und einzuschätzen, letzten Endes bedingt, so daß dem so vorgebildeten Volke die Mitwirkung bei der Auswahl der Führer wohl zugebilligt werden konnte. IV. Der im Vorstehenden skizzierte Aufbau des jüdischen Staates zeigt, daß Volk und Staat darin eins sind. Der Staat beruht in ganz anderer Weise auf den persönlichen Eigenschäften des Volkes, als dies etwa im modernen Staate der Fall ist. Dem jüdischen Staate ist daher die moderne Vorsteilung fremd, daß der Staat eine juristische Person sei, die dem Einzelnen als etwas Fremdes, Drittes 1gegenübertreten könne. Einer solchen Vorstellung steht schon die Struktur des jüdisehen Rechts entgegen, welche bei allen Körperschaften niemals das personale Element vollkommen zugunsten einer Fiktion hat zurücktreten lassen. Im Staatsleben aber hat das zur Folge, daß der Einzelne sich in ganz anderer Weise mit dem Staate und seinen Einrichtungen verbunden fühlt, als dies im modernen Staate der Fall sein kann, wo der Einzelne den Lebensinteressen seines Staates nur allzu häufig mit völliger Verständnislosigkeit gegenüber steht. Mit dieser starken Betonung der personalen Grundlage des jüdischen Staates stimmt es überein, daß ihm die moderne Scheidung Zwischen öffentlichem und privatem Recht fremd ist. Dieselben Rechtsgrundsätze, welche für den Einzelnen verbindlich sind, gelten auch für die Gesamtheit. Dies führt beispielsweise völkerrechtlich zu dem Gedanken des ״gerechten“ Krieges (vgl.ru ,בראשית טיו) Auch in dieser Hinsicht ergibt sich also Uebereinstimmung mit dem von Plato entwickelten