Nahalat tsevi
- Journal
- Nahalat tsevi
- Volume
- II (5692) 1931/32
- Issue
- Heft 7-8 (April 1932)
- Date
- 1932-04-01
- Page
- Seite 215 (sequence 26)
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215 so ,wird diese Lehre der Mischnah — da wohl ein weibliches Tier kein Ganzopfer, dagegen ein männliches Tier auch ein Friedensopfer sein kann — von ר׳ אושעיא in קידושין נ״ה dahin erläutert, daß die Mischnah nicht an eine wirkliche Opferdarbringung des Tieres denke, vielmehr הכא בבא לחוב בדמיהן עסקינן will die Mischnah demjenigen einen Ausweg zeigen, der ein solches Tier durch!Weihung seines Geldwertes, das heißt durch Uebertragung seiner heiligen Bestimmung auf seinen Geldwert, dem Profangebrauch (חולין) Zufuhren will: ist es ein!männliches Tier, bei dem zu vermuten ist, daß es für עולה bestimmt war, dann muß für alle Fälle der höhere עולה-Preis bezahlt werden. Da aber nun im allgemeinen die Auslösung eines fehlerfreien Opfertieres (חלול) nicht gesataltet ist, תהי בה ר יוחנן stellt ר יוחנן dieser Erklärung des ר׳ אושעיא die Frage entgegen: יכי אומרים לו לאדם עמוד וחטא בשביל שתזבה, mit welchem Recht darf, um ein solches Tier aus seiner gesetzlich zweifeihaften Lage zu befreien, seine sonst unzulässige Auslösung gestattet!werden? Wenn im מסורת הש״ם z. B. — תוס׳ hüllt sich hier in Schweigen — die Frage des ר׳ יוחנן unter Hinweis auf עירובין ל׳ב als צ״ע, der Klärung bedürftig bezeichnet wird, so bedarf es nur des Hinweises auf die oben skizzierten Gedankengänge aus תוס׳ שבת די, woraus diese Klärung sich von selbst ergibt. Auffallend ist schließlich, daß der Talmud in קידושין ס״ט den Rat, den ד שמלאי einem ממור gab,זיל גנוב ואיידבן בעבד עברי, durch Begehung eines Diebstahls seinen Verkauf als עבד עברי und seine Verheiratung mit einer שפחה zu veranlassen und damit die Möglichkeit einer Aufhebung des ממזר -Charakters der aus!dieser Ehe stammenden Kinder in die Wege zu leiten, nicht aufgriff, um auch hier die vom רש״בא eingeworfene Frage zu erörtern: וכי אומרים חטא בשביל שיזכה חבירך, mit welchem Rechte hier ein unlauteres Mittel durch einen edlen Zweck geheiligt werden konnte. (Fortsetzung folgt.) Der jüdische Staatsgedanke. Von R.-A. Dr. Ph. Biberfeld, Hamburg. III. Diese Tatsache führt zu der Frage, wie es möglich war, daß ein solches Staatswesen, das in seiner Leitung 90 ganz