Nahalat tsevi
- Journal
- Nahalat tsevi
- Volume
- II (5692) 1931/32
- Issue
- Heft 7-8 (April 1932)
- Date
- 1932-04-01
- Page
- Seite 211 (sequence 22)
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211 und Wehe des Nächsten niemals zur Selbstpreisgabe ausarten, denn es gibt auch eine Pflicht der sittlichen Selbsterhaltung. Wenn du mutwillig sündigst, dann kannst du von mir nicht verlangen, daß ich zum Gelassen deiner Sünde werde, indem ich eine andere, wenn auch kleinere Sünde begehe, um dir die Last deiner größeren aubzunehmen. Trag’ du nur deine selbstgewählte Last allein. Handelst du bei deiner Sünde im Zwang, dann kannst du!erst recht nicht verlangen, daß ich freiwillig sündige, um dir die Sünde des Zwanges — die ja infolge des Zwanges unter dem Gesichtspunkte der Verantwortlichkeit gar keine ist — zu ersparen. So faßt auch ח־ס א־הע ל׳י die Halachah unseres Problems kurz zusammen: Kein Zweck heiligt das Mittel, wenn eine Sünde verhindert werden soll, die mutwillig oder infolge eines Zwanges geschieht. Nur dann, wenn eine Sünde '*V מרצון הבא אונם in einer aus Zwang sich entwickelnden Freiwilligkeit geschehen soll — wie im Falle der halben Sklavin, Gittin 38, die mit ihrer Prostitution eine wie Zwang wirkende Verführung ausübt, die aber in ihrem weiteren Verlaufe in zustimmendes Sichverführenlassen der von ihr Umgarnten übergeht, oder im Falle der geraubten Tochter, die anfangs unter Zwang, dann aber ■mit ihrer Zustimmung dem Judentum entfremdet werden könnte — darf das kleinere Uebel einer kleinen Sünde das größere Uebel großer Sünden verhindern. U,! ■' 1 Ufllf Im allgemeinen gilt der Satz: Trag’ du nur deine selbstgewählte Last allein. Etwas anderes ist’s, wenn ich beim Zustandekommen deiner Sünde beteiligt wäre. Hier würde die Arewuthpflicht gebieten, das Eintreten des größeren Uebels durch die Wahl des kleineren zu verhindern. Etwas anderes ist’s, das Werden einer Sünde zu verhindern oder bloß eine Aufhebung ihrer Folgen zu bewirken. Etwas anderes ist’s, üble Vorbedingungen um eines edlen Werkes willen in Kauf zu nehmen, als (im homöopathischen Verfahren) eine Sünde durch eine andere zu heilen zu wollen. Schauen wir in die Quellen. Die Frage des רב ביבי בר אביי ,in שבת ד , ob התירו הדביק פת בתנור לרדותה קודם שיבא לידי חיוב חטאת או לא התירו ob es am Sabbat erlaubt ist, Brot, das kurz vor Sabbat in den Backofen getan wurde, von dort wegzunehmen, um so durch Uebertretung eines rabbi-