Nahalat tsevi
- Journal
- Nahalat tsevi
- Volume
- II (5692) 1931/32
- Issue
- Heft 7-8 (April 1932)
- Date
- 1932-04-01
- Page
- Seite 210 (sequence 21)
- Belongs to
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210 Mittel und Zweck. Eine hal&diische Betrachtung. Von Rabbiner Dr. Raphael Breuer s. A. Die zionistische Palästinapolitik unterscheidet sich von der agudistischen durch ihre Hemmungslosigkeit. Sie ist nicht durch die Thora beschwert. Sie kann ihre :realen Ziele ן verfolgen, ohne fortwährend die Moral der Thora um ihre Zustimmung zu befragen. Die zionistische Palästinapolitik hat sich von der Thoramoral emanzipiert. Dagegen muß die agudistische Palästinapolitik sorgfältig "im Rahmen der Thoramoral verharren. Das ist nicht immer leicht durchzuführen und die Versuchung ist groß, gelegentlich aus diesem Rahmen herauszutreten und im Hinblick auf einen idealen Zweck die lähmende Frage nach dem einwandfreien Charakter der anzuwendenden Mitte! von sich abzuschütteln. Dieser menschlich begreiflichen Versuchung werden wir leichter widerstehen können, wenn wir uns in die halachischen Grundlagen dieses Problems versenken. Unsere Frage lautet allgemein: Wie denkt die Halachah über das Problem der Heiligung des Mittels durch den Zweck? I. Die Wurzel der gesamten Ueberlegung ist die Frage nach den Grenzen der Arewuthpflicht. Arewuth heißt Gemeinbürgschäft des einen für den anderen. Zur Nächstenliebe gehört auch die Teilnahme am sittlichen Wohl und Wehe des Nächsten. Wie aber, wenn dieses Nächstenwohl nur mit sündhaften Mitteln gefördert werden kann? כ״ס ארח סי׳ סיב begründet die Ueberlegung, ob es gestattet ist, zu sagen ״ הטא בשביל שיזכה חברךsündige im! Interesse deines Nächsten“, mit dem Satze כל ישראל ערבים זה בזה . Wenn ganz Israel, der eine für den anderen bürgt, dann ist der ein!e verpflichtet, eine kleine Sünde zu begehen, um den anderen vor einer größeren zu bewahren. Denjn erfüllt er diese Pflicht nicht, dann ist ja diese רבות y-Pflichtvergessenheit nicht weniger sündhaft als das Begehen jener kleineren Sünde, die er mit seiner Gleichgültigkeit gegenüber der größeren Sünde seines Nächsten sich ersparen möchte. ׳Es bleibt ihm also, wie immer er sich verhalten taag, in keinem Falle eine Sünde erspart. In Wirklichkeit darf die Teilnahme ain sittlichen Wohl