Nahalat tsevi
- Journal
- Nahalat tsevi
- Volume
- II (5692) 1931/32
- Issue
- Heft 5-6 (März 1932)
- Date
- 1932-03-01
- Page
- Seite 186 (sequence 48)
- Belongs to
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IM sich nicht denken kann, ja als dessen heimlichen Eigentümer es sich für und für deucht: ״euer Land“: klar und deutlich steht die Weissagung auch dieses Wunders aller geschiehtliehen Wunder in jener Schrift geschrieben. ״Euer Land — bleibt öde. Eure Städte — bleiben Triimmer.“ Alfred Rodens -Geist fliegt übers Meer, fliegt hin zum öden Land, ״seinem“ Land, das ihm, dem selbst Verödeten, in Oede die Treue wahrt, und in diesem Augenblick entzündet sich ihm die Sehnsucht, mit eigenen Augen sich von dem geschichtlichen Wunder ״seines“ Landes zu überzeugen, in ״seinem“ Land die Deutung seines eigenen Wunders zu vernehmen.- ( ״Jetzt sühnt das Land seine!Sabbath'e alle Tage der Verödung.“ Was heißt das eigentlich?,Wie ist hier auf einmal von den Sabbathen die Rede? Warum ^betont die Weissagung immer wieder die Beziehung des Landes zu den Sabbathen der Wirtschaftsgesetze des jüdischen Staats? Freut!sich das Land seiner Oede, weil der Frevel seiner Söhne es zu wenig hatte öde pein lassen? Ist es nicht gerade so, als legte die Weissagung die Sabbathgesetze, die verratenen Sabbathgesetze, wie eine Zauberformel über das Land, ihm jede Blüte verschließend, solange die Zauberformel des Golus die Söhne des Landes bannt — ״und ihr im Land eurer Feinde“? Und plötzlich fiel Alfred Roden der Doktor Seelenfreund ein: was möchte er wohl von diesen Sabbathgesetzen halten, die von der Weissagung hier so klar und deutlich, in immer erneuter Betonung, geradezu in den Mittelpunkt des ganzen judenschicksals gestellt sind? ״Wirtschaftsgesetze, zeitgeborene Wirtschaftsgesetze, vielleicht ganz vernünftig, vielleicht ganz praktisch: aber haben sie irgend etwas mit — Religion zu tun?“ Aber was hat denn überhaupt ein bestimmtes Land, ,was hat denn überhaupt ein bestimmtes Volk mit — Religion zu tun? Ist hier nicht einfach geweissagt, daß die vor Jahrtausenden erlassenen ״Wirtschaftsgesetze“ eines längst verklungenen ׳Staats niemals dem Gedächtnis!des ewig wandernden!Volks entschwinden werden, dergestalt, daß die Kunde von der Oede der fernen Heimat immer wieder die Erinnerung an die verratenen ״Wirtschaftsgesetze“ wachruft? Ist hier nicht einfach geweissagt, daß es letzten Endes nur das göttliche Staatsgesetz sein werde,!von den Verbannten als ewig geltendes Recht mit in die Verbannung genommen, dessen das Land betreffende Be-