Nahalat tsevi
- Journal
- Nahalat tsevi
- Volume
- II (5692) 1931/32
- Issue
- Heft 5-6 (März 1932)
- Date
- 1932-03-01
- Page
- Seite 175 (sequence 37)
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175 entarten, wobei er verschiedene Stufen unterscheidet: die Tim©־ kratie, Oligarchie, Demokratie und Tyrannis. Im Gegensätze zu Plato, welcher den idealen Staat durch persönliche Garantien zu begründen sucht, will Montesquieu in!erster Linie sachliche Garantien schaffen. Er ist der Ueberzeugung, daß selbst die Tugend keinen ausreichenden Schutz gegen Machtmißbrauch zu bieten vermöge. Es kann der Macht nur durch die Macht begegnet werden. Dies führt ihn zu der berühmten Lehre von der Trennung der Gewalten. Danach soll die einheitliche Staatsgewalt in drei Teile geteilt werden, die gesetzgebende, die rechtsprechende und verwaltende, so daß diese Gewalten nicht in einer Hand vereinigt werden, sich vielmehr gegenseitig überwachen und am Mißbrauch hindern. ,Auf diesen Grundgedanken sind die modernen parlamentarischen Verfassungen auigebaut. Die Ereignisse der Gegenwart haben jedoch gelehrt, daß durch die Gewaltentrennung ein wirklich ausreichender Schutz nicht gewährleistet, vielmehr in Krisenzeiten diese Teilung praktisch beiseite geschoben wird. II. Gehen wir nun zur Betrachtung des jüdischen Staates über, so haben wir zunächst festzustellen, wer dort Träger der höchsten Macht gewesen ist. Nach der Anordnung, welche die Thora für den Aufbau des Staates vorsieht, ist dies das Synhedrion gewesen. Es wird zunächst (vergl. דברים ט*ז ) die Einsetzung von Richtern und Vollziehungsbeamten in den einzelnen Städten bestimmt, und dann als oberste Zentralbehörde das Synhedrion vorgesehen, dem die letzten und wichtigsten Entscheidungen Vorbehalten werden. Erst im Anschluß hieran werden dann auch die!Bestimmungen über das Königtum gegeben, die aber sämtlich darauf hinauslaufen, die Macht des Königs zu verringern und ihn vor Ueberhebung gegenüber seinen Volksbrüdern zu bewahren. Er sollte Volkskönig mit vorwiegend repräsentativen Aufgaben sein, der sich in allen wichtigen Fragen dem Synhedrion willig unterordnete. (Vgl. S. R. Hirsch Kommentar Kap. 17 Vers 14) Daher war auch Vorbedingung für die Einsetzung des Königs, daß das Volk sich zuvor das Land aus eigener Kraft erobert haben würde, nicht aber das Land aus der Hand eines Erobererkönigs erhielt. Ein solcher hätte sich mit der ihm in der Thora zugewiesenen Stellung nicht begnügt. Hieraus erklärt es sich1 völlig zwanglos,