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Nahalat tsevi · 1932-03-01 · Heft 5-6 (März 1932) · p. Seite 173

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Nahalat tsevi
Volume
II (5692) 1931/32
Issue
Heft 5-6 (März 1932)
Date
1932-03-01
Page
Seite 173 (sequence 35)
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173 mannigfacher Abstufung, und selbst dort, wo äußerlich die parlamentarische Regierungsform erhalten bleibt, besteht de facto schon vielfach eine Diktatur. Ueberall ist die Entwicklung im Fluß. Für uns gewinnt diese Frage erhöhte Bedeutung, weil ein Teil des jüdischen Volkes den Versuch unternehmen wollte, ein staatenähnliches Gebilde zu errichten. Ein solcher Versuch darf aber!nicht ohne grundsätzliche Klarstellung des jüdischen Staatsgedankens in seiner Besonderheit in die Wege geleitet werden. Darüber hinaus hat diese Frage aber durchaus aktuelle Bedeutung, weil das Leben der jüdischen Gemeinden, Körperschäften und Verbände im allgemeinen auf den parlamentarisch demokratischen Grundsätzen des modernen staatlichen Lebens beruht. Es nimmt daher nicht Wunder, daß auch hier überall dieselben Krisenerscheinungen zutage treten, an denen das moderne Staatsleben krankt. Auch hier ist also die Besinnung auf die Besonderheiten jüdischen sozialen Zusammenlebens geboten. I. Das Grundproblem für den Aufbau staatlichen Zusammenlebens ist die Frage: Wer soll Inhaber der zur Durchsetzung staatlicher Zwecke erforderlichen Macht sein, und welche Maßnahmen müssen getroffen werden, damit ein Mißbrauch dieser Macht verhütet wird. Die Literatur ist reich an Versuchen, diese Frage endgültig zu lösen. Aus der Fülle dieser Vorschläge sollen im folgenden zwei kurz skizziert werden, die für den Gang unserer Untersuchung von Bedeutung sind. Es handelt sich hierbei einmal um die Gedanken, die Plato in seinem berühmten Buch über den Staat entwickelt hat, und sodann um die Forderungen, welche Montesquieu in seinem Werke ״De!,Esprit des Lois“ aufgestellt hat, die für das moderne Verfassungsleben richtunggebend geworden sind. Plato will das Bild eines ״gerechten“ Staates aufzeigen und kommt zu dem Ergebnis, daß in einem solchen Staate die Herrschaft den ״Weisen“ überantwortet werden müsse. Diese müssen weise, tapfer, besonnen und gerecht sein. Dabei versteht er unter Tapferkeit die Fähigkeit, sich selbst aufrecht zu erhalten in der Betrübnis, in der Lust, in den Begierden und Befürchtungen. Besonnenheit ist das Herrschen• über sich selbst, das Beherrschen gewisser Lüste und Begierden, und Gerechtig-

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