Nahalat tsevi
- Journal
- Nahalat tsevi
- Volume
- II (5692) 1931/32
- Issue
- Heft 5-6 (März 1932)
- Date
- 1932-03-01
- Page
- Seite 171 (sequence 33)
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171 als die ausgetretene, also normwidrige anzusehen war. Die Gegner haben sich diesen Umstand agitatorisch weidlich zunutze gemacht. Nicht einmal die sogenannte Gemeinde-Orthodoxie ist davor zurückgescheut, die thoratreuen Gemeinden als ״separatistische“ in Mißkredit zu bringen und dagegen die Gemeinden, die auf dem Bündnis zwischen Thora und Baal beruhen, als solche empfehlend zu kennzeichnen, in denen die ״Einheit des Judentums“ zum Ausdruck komme. Das neue Gesetz wird diesem Unfug ein Ende bereiten. Der preußische Staat ist gerechter, als die Neologie und die Gemeinde-Orthodoxie. Seine Hand nimmt der unabhängigen Orthodoxie und ihren thoratreuen Gemeinden den letzten Makel normwidriger Separation und reicht diesen Gemeinden auch wo sie im Gegensatz zu thorauntreuen Ortsgemeinden stehen, die Palme der Anerkennung. Hoffentlich wird nach der beschämenden Lehre, die der preußische Staat den Gegnern der organisierten Thoratreue erteilt, das Gerede von der ״Separation“ endlich aufhören. IV. Die weise Zurückhaltung des neuen Gesetzes läßt die weitere Entwicklung des preußischen Judentums völlig frei. Es sieht die Möglichkeit vor, daß die Gemeinden zu Verbänden sich zusammenschließen. Es bereitet auch keinerlei Hindernisse, wenn die Gemeinden nicht nur Verbände, sondern förmliche Religionsgesellschaften gründen wollen. Wären sämtliche preußisehe Gemeinden gewillt, sich der Herrschaft der Thora zu unterordnen, so stünde auch nach dem neuen Gesetz nichts im Wege, aus sämtlichen preußischen Gemeinden eine einheitliche Religionsgesellschaft zu gestalten, deren konfessionelle Basis eben die Thora wäre, und die den Traum von der Einheit des Judentums verwirklichen würde. Allein die Neologie ist keine Konfession. Sie hat keine Bedeutung. Sie ist ungebunden-liberal. Jede neologe Gemeinde kann tun und lassen, was sie will. Nicht ein einziges Gesetz der Thora ist für sie unbedingt verpflichtend. Sie spottet jeder einheitlichen religiösen Disziplin. Sie kann daher eine einheitliche Religionsgesellschaft nicht errichten. Auch die religiös-neutralen Einheitsgemeinden haben keine gemeinsame konfessionelle Basis. Es ist unmöglich, Thoratreue und Thorauntreue in einem konfessionell ausgeprägten