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Nahalat tsevi · 1932-03-01 · Heft 5-6 (März 1932) · p. Seite 170

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Nahalat tsevi
Volume
II (5692) 1931/32
Issue
Heft 5-6 (März 1932)
Date
1932-03-01
Page
Seite 170 (sequence 32)
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170 Staat kann niemand verbieten, sich Jude zu nennen, so wenig er den Christen die entsprechende Befugnis rauben kann. Es gibt nur ein einziges taugliches Mittel: Wiederbelebung der Thoratreue. Jüdische Steuerflucht ist eine Folge der jüdischen Thoraflucht. III. Auch die unabhängige Orthodoxie hat gegen Einzelheiten des Gesetzes Bedenken. Daß künftighin Rabbiner und Religionslehrer nur ausnahmsweise Ausländer sein dürfen, erfüllt sie mit schwerer Sorge, wenn die Verwaitungspraxis die Einbürgerung unmöglich machen sollte. Sie hat gegen diese Bestimuung ohne Erfolg gekämpft. Immerhin darf nicht verkannt werden, daß das Gesetz im übrigen für die unabhängige Orthodoxie einen wesentlichen Fortschritt bedeutet. Das Gesetz nimmt der sögenannten Austrittgemeinde das Stigma des Austritts und stellt sie als gleichwertigen Typ neben die sogenannte O rts g em e i n d e. Damit hat Preußen den letzten Schritt zur völligen Anerkennung der unabhängigen Orthodoxie vollzogen. Gelangt das Gesetz zur Annahme, so braucht man künftighin nicht erst aus der thorauntreu gewordenen Ortsgemeinde auszutreten, um eine thoratreue Gemeinde zu gründen. Ihr Entstehen regelt das Gesetz, und der Austritt der Einzelnen ist keine unerläßliche Voraussetzung mehr. Besteht sie einmal neben der Ortsgemeinde, so hat jeder Zuziehende das Wahlrecht. Gerade dieses Wahlrecht enthält die völlige Emanzipationi der Austrittgemeinde. Für Rabbiner Hirsch war der sogenannte Austritt stets nur eine staatlich-juristische Form. Er erachtete seine Gemeinde nicht als Austrittgemeinde im jüdischen Sinne. Ihm gab es nur zwei Typen von Gemeinden: Gemeinden, in denen die Thora herrscht, und Gemeinden, in denen die Thora abgesetzt ist oder, was dassselbe bedeutet, die Herrschaft mit dem Baal der Neologie teilen muß. Im jüdischen Sinne galten ihm die letzteren Gemeinden als Austrittgemeinden, d. h. als Empörergemeinden, die sich dem von der Thora gebildeten Einheitsverband des jüdischen Volks!entzogen haben. Allein Rabbiner Hirsch hatte sich damit abfinden müssen, daß dem Staat gegenüber gerade die thoratreue Gemeinde

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