Nahalat tsevi
- Journal
- Nahalat tsevi
- Volume
- II (5692) 1931/32
- Issue
- Heft 5-6 (März 1932)
- Date
- 1932-03-01
- Page
- Seite 169 (sequence 31)
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160 trete; daß es also auch fürderhin in Preußen genau so viele jüdische Religionsgesellschaften wie Synagogengemeinden geben werde, indes die Protestanten in wenige große Kirchen zusammengefaßt seien, deren eingeordnete Bestandteile die einzelnen Gemeinden bilden; daß auch weiterhin jede Gemeinde die Möglichkeit habe, ihre Ausländer zu entrechten; daß der Steuerflucht durch Austritt kein Riegel vorgeschoben sei. Der Vater der preußischen unabhängigen Orthodoxie, Rabbiner Hirsch, hat stets den Standpunkt vertreten, es möchte die Zwangsgewalt des Staates möglichst wenig in das jüdische Leben eingreifen. Nicht vom Staat, sondern von der überzeugungstreuen Selbsthilfe erwartete er das Heil der Zukunft. Warum haben die preußischen Juden nicht längst das preußisehe Judentum aus eigener Kraft geschaffen? Stünde es heute, emporgetrieben aus einheitlichem religiösen Impuls, bereits da, so hätte der Gesetzgeber ihm die Anerkennung nicht versagt. Soll vielleicht der preußische Staat etwas vollbringen, was nicht einmal die preußischen Juden selber vermocht haben? Ist es etwa Sache des preußischen Staates, die preußische Landessynagoge zu errichten? Oder soll etwa der preußische Staat in dem Berliner Verband Preußischer Synagogengemeinden, dieser von keiner gemeinsamen religiösen Ueberzeugung getragenen, von keinem allseitig anerkannten religiösen Grundgesetz beherrschten, von keiner gemeinhin verpflichtenden religiösen Disziplin geordneten, leeren — Verwaltungsgemeinschaft das würdige Analogon zur evangelischen Landeskirche erblicken? Soll der Staat den neologen Geistlichen eine Autorität verleihen, die sie sich selber, durch Negierung des Religionsgesetzes, geraubt haben? Soll der Staat die Entrechtung der Ausländer verbieten, wenn das eigene Religionsgesetz sich nicht als stark genug erwies, eine solche Treulosigkeit von Bruder gegen Bruder zu verhindern? Ist dieser ganze Schrei nach Staatshilfe, nach staatlichem Zwang nicht ein ungemein beschämendes Geständnis eigener Armut? Gewiß: auch wir hätten es, der Not gehorchend,;als tragbar gefunden, wenn, der Steuerflucht zu begegnen, der Austritt aus der Synagogengemeinde nur dann nicht zugleich als Austritt aus dem Judentum gewertet worden wäre, wenn der Austretende zugleich irgend einer anderen preußischen Synagogengemeinde beitrat. Allein ein wirklich wirksames Mittel gegen die Steuerflucht wäre auch dies nicht gewesen. Der