Nahalat tsevi
- Journal
- Nahalat tsevi
- Volume
- II (5692) 1931/32
- Issue
- Heft 5-6 (März 1932)
- Date
- 1932-03-01
- Page
- Seite 167 (sequence 29)
- Belongs to
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167 Im Maureh schließt sich der Rambam der Auffassung des anderen אמורא an, der die משנה schlechthin als גזירת מלך bezeichnet. Also der Standpunkt der Unbegründbark eit im allgemeinen. Der Rambam verwirft diese משנה als הלכה , gleicht sie mit der Begründbark eit nicht ,aus, braucht den Widerspruch (nicht anzuerkennen und kann mit Fug und Recht שילוח הקן mit Barmherzigkeit begründen. Mir scheint nach alldem, daß die Einwände des Herrn Kritikers נ״י nicht treffen. Zum Grundsätzlichen sei noch bemerkt, daß ich die Worte des Rambam הכונה לתת סבת הכתוב nicht deute, sondern nur motiviere. Es bleibt beim Wortlaut. (Er will nur die Begründung geben, die aus dem כתוב folgt. Wenn aber schon nicht gedeutet werden soll, wie darf man dann gegen den deutlichen Wortlaut des Rambam annehmen, er habe für nichtjüdische Kreise geschrieben? הבוחר יבחר, Preußen und die jüdische Gemeinde. Von Dr. Isaac Breuer. Die preußische Regierung hat dem Landtag den Entwurf eines Gesetzes zugehen lassen, das die Rechtsverhältnisse der Synagogengemeinden Preußens zu regeln bestimmt ist. Kommt der Entwurf noch in der gegenwärtigen, der letzten Session des Landtags zur Annahme, so ist damit eine folgenschwere Entscheidung in der Entwicklung des preußischen und zugleich des deutschen Judentums gefallen. Einige Worte der Würdigung sind daher angezeigt. I. Das Gesetz will grundsätzlich einen einheitlichen Rechtszustand für das preußische Judentum schaffen, während bisher in Altpreußen einerseits, in den seit 1847 neu erworbenen Gebietsteilen andererseits Gesetze bestanden, die in Grund- Charakter und allen Einzelheiten außerordentlich von einander abweichen. Zugleich schafft aber das Gesetz die Möglichkeit, provinzielle organisatorische Eigenarten zu erhalten, sofern sie vom freien Willen der in Betracht kommenden Juden auch weiterhin getragen werden. Sie werden alsdann nicht ohne