Nahalat tsevi
- Journal
- Nahalat tsevi
- Volume
- II (5692) 1931/32
- Issue
- Heft 4 (Februar 1932)
- Date
- 1932-02-01
- Page
- Seite 126 (sequence 29)
- Belongs to
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126 Raphael Breuer in der offiziellen, der organisierten Orthodoxie Deutschlands keine eigentliche Lücke. Sie hatte keinen Platz für ihn. 1 , ln heiligem Ernst, ohne jede Bitterkeit, beseelt nur von dem brennenden Wunsch, das Andenken des Heimgegangenen zu einem dauernden Segen dadurch zu gestalten, daß sein früher Tod Anlaß zu fruchtbarer Aussprache werde, stellen wir fest: dieser bedeutende Mensch, dieser hinreißende Redner, der Klarheit und Tiefe in seltener Meisterschaft vereinte, dieser Thoragelehrte, der Judentum und Welt in besonderer Weise zu verknüpfen verstand, ist niemals dazu berufen worden, hat niemals eine Gelegenheit gefunden, in der agudistischen Organisation eine Tätigkeit von irgendwelcher Bedeutung auszuüben. Nie hat man daran gedacht ihn an den großen Tagen der Agudah das Herz öffnende, die Welt zum Aufhorchen zwingende Wort sprechen zu lassen. Er, der wie kein anderer dazu berufen gewesen wäre, von der Tribüne der Agudah die Fäden zwischen Judentum und Welt neu zu knüpfen, er, der die deutsche Jugend wie kein anderer zur Agudah hätte reißen können, durfte, durch und durch agudistisch gesinnt, ein Feld agudistischer Wirksamkeit nicht finden. Die offizielle Orthodoxie hat ihn, seit Jahrzehnten, gemieden. Zum ersten Male hat sie sich zu ihm bekannt, als er nicht mehr war. Das ist die Tragödie. Warum? .Warum? a. Man muß ausholen, um die Gründe zu finden. Sie können hier nur stichwortmäßig angedeutet werden. Es ist viel Verstrickung dabei. Man weiß, daß für Rabbiner Hirsch זצ״ל die sogenannte Gemeinde-Orthodoxie eine vollendete halachische Unmöglichkeit jwar; daß er halachisch ihren Standpunkt als schlechterdings indiskutabel erachtete; daß er es abgelehnt hatte, seinen Streit mit dem Würzburger Gegner לצ״ל vor ein rabbinisc'ies Schiedsgericht zu bringen, weil er es vor der Nachwelt nicht verantworten könne, selbst nur den Anschein zu erwecken, als habe erst ein rabbinisches Schiedsgericht über die halachische Verwerflichkeit eines freiwilligen Verbleibens in einer Gemeinde mit neologen Institutionen tagen müssen. Dieser Standpunkt