Nahalat tsevi
- Journal
- Nahalat tsevi
- Volume
- II (5692) 1931/32
- Issue
- Heft 3 (Januar 1932)
- Date
- 1932-01-01
- Page
- Seite 80 (sequence 18)
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60 lin, das das Verhalten des Schuldners in unserm Falle darbietet, ist zweifellos eklatanter als jenes des ehrlichen Finders! Des Rätsels Lösung bringt die Feststellung, daß es sich gar nicht um ein mehr oder weniger glücklich gewähltes Vorbild, als vielmehr um die Bezugnahme auf einen gleichsam zum ,Weistum gewordenen Fall aus der Rechtsliteratur handelt, dessen Bekanntschaft bei den berufenen Stellen man voraussetzen durfte. Die Worte כמשיב אבדה führen ein Zitat ein, stehen sozusagen in Anführungszeichen. Es geht um die Qitin 48 b behandelte Angelegenheit, wenn zwischen Finder und Besitzer eines verlorenen Gegenstandes ein Streit über die Größe und Höhe des Fundes entsteht Wiewohl der Finder als מודה במקצת eigentlich schwurpflichtig wäre, so lehrt doch an jener Stelle die Mischnah, daß aus sittlichen Gründen מפני תקוץ העולם diese Schwurpflicht zu sistieren sei, weil zu befürchten steht, daß niemand, auf die Gefahr hin einen Eid leisten zu müssen, einen Fundgegenstand bergen würde. Dieser Rechtsfall wurde zum Paradigma für alle gleichartigen Rechtsprobleme, in denen formales Recht mit höheren sittlichen Pflichten in Widerstreit gerät Die im Vorbild dominierende Stellung der אבדה als eines, fremder Fürsorge bedürftigen Rechtsobjekts tritt dabei hinter der allgemeine Geltung beanspruchenden Grundidee des Vorgangs zurück, und ihre Logik ist überzeugend genug, um unter den von ihr eröffneten Ausblicken das ganze Kapitel vom מודה במקצת nachzuprüfen10) Diese Lehre lautet: genau so, wie im Falle des מוצא מציאה unsere Weisen den ehrlichen Finder, damit die Guttat dem Täter nicht noch zum Unheil ausschlägt, von der formalrechtlich ihn belastenden Eidespflicht freigestellt haben, ebenso gebietet das Ethos in allen gleichgelagerten Fällen den Sieg des moralischen Gedankens über den Mechanismus des Rechts11). Und die Tiefe und Breite des Eindrucks dieser sublimen Idee auf die Gemüter war stark genug, um den Lehrsatz vom משיב אבדה auch zu Rechtsfragen, wie der des Abba Saul und des R. Simon b. Gamliel, deren Rechtslage nur eine leichte Aehnlichkeit mit dem Ausgangsthema verrät, in Beziehung zu setzen. * * * 10) Vgl. Raschi z. St. B. mezia 3 a s. v. .מפני מה ״) vgl. Raschi z. St. Scbabuoth 38. b s. v. שהוא כמשיב und z. St. B. mezia 4. b s. v. אינו אלא.