Nahalat tsevi
- Journal
- Nahalat tsevi
- Volume
- II (5692) 1931/32
- Issue
- Heft 3 (Januar 1932)
- Date
- 1932-01-01
- Page
- Seite 79 (sequence 17)
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n würden dem Besitzer Sachwerte verloren gehen, wenn nicht eine fremde Hand rechtzeitig und hilfreich eingriffe. Aber auch so bleibt doch ein beträchtlicher Wesensteil des Bildes hier unausgenutzt; denn das tragende Moment im biblischen אבדה- Gebot, die Behinderung des Besitzers in der Wahrnehmung seiner Interessen, fehlt in unserem Fall. Nun finden wir dasselbe Bild aber auch in einer Reibe im wesentlichen gleichgelagerter Fälle, in denen es sich um folgende Frage handelt: Nach dem biblischen Gesetz ist ein כופר דבל, ein Beklagter, der die ganze Angelegenheit bestreitet, ohne weiteres schwurfrei; bekennt er sich aber auch nur zu einer kleinen Teiischuld מודה במקצה הטענה, so muß er über den bestrittenen Teil einen Eid ablegen. Angenommen nun, es hat in einem Rechtsstreit die beklagte!Partei eine für sie günstige Position, die es ihr ermöglicht hätte, als כופר הבל schwurfrei zu bleiben, freiwillig geräumt und durch ihre Erklärung sich selbst in die für sie ungünstigere, weil mit der Schwurpflicht belastete, eines מודד. במקצת versetzt? Muß sie den Eid leisten oder nicht? Ein solcher Fall8) ist der B. mezia 4b zitierte, wo A einen Wechsel auf B präsentiert, in dem die Schuldsumme in der Mehrzahl einer Geldsorte (סלע־ן) ohne nähere Zahlenangabe ausgedrückt ist. A fordert 5 Denare; B gibt 3 zu und bestreitet die weiteren 2; er wäre aber, gestützt auf den fehlenden Quotienten in der Lage gewesen, nur 2 zuzugestehen und hätte sich darauf berufen können, daß eine nicht genauer präzisierte Mehrzahl eben nur 2 bedeuten muß. Trotzdem lehrt R. Simon b. Eleasar, daß er als מודה במקצת zu behandeln und schwurpflichtig sei. R. Akiba 9) dagegen lehrt, er sei nicht anders zu beurteilen als ein משיב אבדה, und daher schwurfrei: Diese Worte אינו אלא כמשיב אבדה werden gewöhnlich so aufgefaßt, daß sie besagen, es wäre unerträglich, wenn jemand dadurch zu Schaden käme, weil er mehr als seine Pflicht getan und gegen seine egoistischen Interessen gehandelt habe. In der Sache ist diese Deutung zweifellos richtig; aber sie ist schwer in das Bild hineinzutragen. Denn daß der Finder sich keiner Fundunterschlagung schuldig macht, ist doch keine so heroische Tat, daß sie als beispielgebend in der Literatur fortgeführt zu werden verdient. Man ist versucht mit dem Talmud zu sprechen הרי זה בא ללמד ונמצא למד; denn das Beispiel altruistischer Diszips) Einen weiteren vgl. Schabuoth 38, 6. 9) Nach einer anderen La. R. Jakob (vgl. z. St.)