Nahalat tsevi
- Journal
- Nahalat tsevi
- Volume
- II (5692) 1931/32
- Issue
- Heft 3 (Januar 1932)
- Date
- 1932-01-01
- Page
- Seite 68 (sequence 6)
- Belongs to
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65 Wirklichkeit nur dort vorhanden, wo die Lehensmöglichkeiten der Orthodoxie durch liberale Willkürakte unmittelbar bedroht erscheinen. Nur im Hinblick auf die öffentliche Erklärung der liberalen Rabbiner, ״daß sie sich in Bezug auf wichtige religionsgesetzliche Akte, wie Qet (Scheidung), Chälizo und Aufnahme ins Judentum an die Vorschriften der Thora und unserer Weisen nicht gebunden fühlen“, nur ״im Hinblick auf die verheerenden Folgen, welche die Vernachlässigung dieser Gesetze auf die jüdische Gesamtheit haben muß“, sahen sich die Führer der Gemeindeorthodoxie veranlaßt, sich dem Aufruf des Orthodoxen Rabbinerverbandes anzuschließen. Die praktische Auswirkung liberaler Willkürakte auf dem Gebiete der Ehegesetzgebung ist ja in der Tat ganz unabsehbar. Die unmittelbare Wirkung eines liberalen Gottesdienstes, einer liberalen Predigt, einer liberalen Lehrstunde ist lokal begrenzt Dagegen kann sich bei der gesellschaftlichen Verflochtenheit orthodoxer und liberaler Juden der liberale Einbruch in das Heiligtum des Ehegesetzes geradezu katastrophal aus wirken. Es ist heute eine alltägliche Erscheinung, daß das Publikum in seinen eherechtlichen Gewissensnöten sich keineswegs an den zuständigen Seelsorger gebunden fühlt, sondern mit großem Erfolg der rabbinischen — Gewerbefreiheit sich bedient, um aus seinen Nöten mit eleganter Grazie herauszukommen. Wenn dann aus solchen Ehen Kinder entsprießen, die mit allen Kon- Sequenzen als Mamserim zu betrachten sind, dann folgen die Führer der Gemeindeorthodoxie nur dem Gesetz der Selbsterhaltung, wenn sie dem Abfall des Liberalismus dort entgegentreten, wo er auch dem blödesten Auge die ״Einheit des Judentums“ als puren Widersinn entlarvt. Daß die Gewissenhaftigkeit in eherechtlichen Dingen, die in früherer Zeit als eine Selbstverständlichkeit betrachtet wurde, heute einer ״laxeren Auffassung“ gewichen ist, das wird in dem Aufruf der Rabbiner mit Recht auf die ״religiöse Gleichgültigkeit“ des Publikums zurückgeführt. Allein diese religiöse Gleichgültigkeit hätte niemals die verheerenden Formen angenommen, die in dem Aufruf der Rabbiner so trefflich gezeichnet werden, wenn die gemeinsame Abwehrfront der rabbinischen Führer gegenüber dem Abfall des Liberalismus nicht im Jahre 1877 in solch verhä ngnis vol 1 e r Weise durchbrochen worden wäre! ,!