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Nahalat tsevi · 1931-11-01 · Heft 1-2 (November 1931) · p. Seite 44

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Nahalat tsevi
Volume
II (5692) 1931/32
Issue
Heft 1-2 (November 1931)
Date
1931-11-01
Page
Seite 44 (sequence 48)
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44 Ein zeitgemäßer historischer Rückblick auf die Entwicklung der jüdischen Verhältnisse in Ungarn ist am besten geeignet, für diese und ähnliche Fragen die historische Kontinuität herzustellen. In den einzelnen Phasen werden wir die Lehren auch für unsere Gegenwart ableiten können. Im Grunde genommen sind es dieselben Geschehnisse, dieselben Motive, denen wir überall begegnen, wenn sie auch in den Erscheinungsformen hie und da ein zeitgemäßes, mitunter auch landesüblich oder örtlich gefärbtes Gepräge tragen. Die Vorbereitungen zum ungarisehen jüdischen Kongreß. Vor nahezu 60 Jahren haben Orthodoxie und Reform im ungarischen Judentum ihre Kräfte gemessen. Bald nach der Emanzipation hat der weltberühmte ungarische jüdische Kongreß stattgefunden mit der bestimmten Aufgabe, für das konfessionelle Gemeinschaftsleben des ungarischen Judentums eine autonome Verfassung zu schaffen. Es war ein formelles jüdisches Parlament, von der Kultusregierung mit der vorherigen Genehmigung des Königs einberufen und mit allen Attributen einer legislativen Körperschaft ausgestattet. Die Deputierten bezogen sogar Landes-Diäten wie die Abgeordneten des Reichstages. Jahrzehnte hindurch hatten die Budäpester neologen Juden diesem Kongreß die Wege gebahnt. Ja, der ganze Kongreß wurde von den Neologen nur zu dem Zwecke in Szene gesetzt, damit der ungarländischen jüdischen Orthodoxie unter dem Schutz des Gesetzes kurzerhand der Garaus gemacht werde. Daß aber dieses unglückselige Streben Dirnensionen wie in keinem anderen Staat angenommen hat, ist dem Umstande zuzuschreiben, daß es sich bei diesem Kampfe auch um eine wichtige Geldfrage handelte. ואין לך פרעגיות שבא על ישראל שאין יה מחטאת העגל, Der erste Grundstein zum Kongreß wurde am 30. Juni 1850 gelegt, als Baron Geringer im Namen des Königs dem jüdisehen Toleranz-Komite eröffnete, daß die den Juden Ungarns auf erlegte Strafkontribution von Fl. 2.300.000.— durch den Gnadenakt des Königs auf eine Million reduziert und dieser Betrag zur Gründung eines israelitischen Kultus- und Schulfonds bestimmt sei. Mit diesem Gnadenspruch des Königs wurde die erste wirkliche gemeinsame Angelegenheit geschaffen. Die Budapester Neologen hatten nunmehr auch eine mate-

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