Nahalat tsevi
- Journal
- Nahalat tsevi
- Volume
- II (5692) 1931/32
- Issue
- Heft 1-2 (November 1931)
- Date
- 1931-11-01
- Page
- Seite 11 (sequence 15)
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tt die ihin zum Fürsprech für die allgemeine Not qualifiziere, ואת דכא ושפל רוח wird in der Qemoroh (ib. 16 b) darum abgelehnt, weil diese Forderung ja schon in der anderen, in einer Boraitha neben dem ביתו ריקם erhobenen Forderung מטופל ואין לו ausgesprochen sei. Daher erklärt R. Chisdai die Worte in dem Sinne, daß seine Hände von jeder Berührung mit unrechtem Gut rein sein müssen זהו שביתו ריקם מן העברה . (Vgl. Raschi z. Stelle.) Derselben Wortverbindung begegnen wir aber auch in einer Controverse Samuels mit Rabh (Kethuboth 107 a) über die Frage, ob einer eheverlassenen Frau, deren Mann mit unbekanntem Reiseziel über Meer ging, seitens des Gerichts Alimente zuzubilligen sind (Rabh) oder nicht (Samuel). Dazu führt Samuel aus, daß in den drei ersten Abwesenheitsmonaten auch Rabh: seiner Meinung beipflichte; denn kein Mensch lasse sein Haus leer zurück. (לפי שאין אדם מניח ביתו ריקם). Offensichtlidi wirkt hier die Erinnerung an die obenangeführte Mischnah'stelle in Samuel nach1; aber sie läßt die Auffassung der Gemoroh außer acht und knüpft an den einfachen Wortsinn an. לא נתנה התראה וגו׳ .5 Sanhedrin 8 b (u. a. O.) lehrt R. Jose b. Jehuda den später oft zitierten Satz, daß die sonst zur Ueberführung und Straffälligkeit eines Angeklagten erforderte vorherige Verwarnung durch die Zeugen (התראה) bei einem Th'orahkundigen (חבר) in Fortfall kommen könne, weil die Verwarnung von der Thorah ja nur dazu vorgeschrieben wurde, um die Möglichkeit eines Rechtsirrtums bei dem Täter ausschließen zu können. .(לא נתנה התראה אלא להבחין בין מזיר לשונג) Die Aenderung eines Wortes in: diesem; Satze gibt ihm ein völlig anderes Gepräge; und s o begegnen wir ihm in Horajoth 3b! Dort lehrt R. Simon Folgendes;: Angenommen, das Synhedrion habe eine Fehllehre ausgesprochen, in deren Konsequenz das Wajikra 4,13 vorgeschriebene Sühnopfer (פר העלם דברשל צבור) verwirkt ist. Später ist das Synhedrion aber von dieser Irrlehre zurückgekommen; trotzdem aber habe ein Einzelindividuum — gleichgültig, ob damals das mit einem gewissen Aufsehen verbundene Sühnopfer bereits dargebracht war oder nicht! — im Sinne jener inzwischen erledigten Irrlehre gehandelt, daß der Täter dennoch kein Opfer zu bringen habe. Die Begrün-