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Nahalat tsevi · 1931-09-01 · Heft 11-12 (September 1931) · p. Seite 389

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Nahalat tsevi
Volume
I (5691) 1930/31
Issue
Heft 11-12 (September 1931)
Date
1931-09-01
Page
Seite 389 (sequence 41)
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389 Besteht nun keinerlei gesetzliche Möglichkeit für den Juden, auch ohne akute Lebensgefahr im Interesse der Gesundheit und Rüstigkeit der Frau die Folge der Geburten zu verzögern? Wie wir dies bei der wirtschaftlichen Not erörtert haben, ist in gewissen Schranken eine Regelung (zeitliche Enthaltsamkeit usw.) zulässig. Allerdings bedarf es auch hierfür der individuellen rabbinischen Prüfung und Entscbeidüng. Vielleicht wird die neuerdings erstrebte zeitliche Sterilisation der Frau auf biologischem Wege — wenn diese Methode zur Reife gelangt ist — eine gewisse Erleichterung des Konflikts ermöglichen. Daß speziell die Enthaltsamkeit ein großes Opfer für Mann und Frau bedeuten, daß sie die Anspannung der ganzen seelischen Kräfte erfordert, soll nicht verschwiegen werden. Enthaltsamkeit i n der Ehe ist vielleicht ein noch schwereres Postulat als Enthaltsamkeit vor der Ehe. Und dennoch — wird die Geburtenregelung auf diesem Wege und nicht durch künstliche Mittel durchgeführt, so wird jene Gefahr vermieden, die eine Anwendung der künstlichen Mittel mit unerbittlicher Konsequenz nach sich zieht: die Kinderarmut. Es ist ja psychologisch begründet, daß die Einführung des künstlichen Mittels in die Ehe die Gewöhnung daran mit sich bringt. Man hat eben die Befriedigung des Triebs gekostet, ohne die Bequemlichkeit aufzugeben, die mit der Kinderarmut verknüpft ist. Auf der anderen Seite ist bei der Geburtenregelung durch EnthaItsamkeitvpsychologisch stets der Anreiz vorhanden, den auf die Dauer schwer zu ertragenden Zustand wieder aufzugeben. So wird die Bahn frei für das Kind. Mit Recht hat aus ähnlichen psychologischen Motiven Grotjahn — sonst ein Vertreter einer gemäßigten Geburten- Verhütung auf künstlichem Wege — die Forderung aufgestellt, daß keine Ehe mit einer Qeburtenverhutung Keginnen dürfe. Zuerst muß vielmehr das Kind erzeugt sein. Grotjahn verwirft darum vom eugenischen Standpunkt die Kameradschaftsehe, die kaum jemals auch späterhin eine genügende Kinderzahl hervorbringt. Es ist in letzter Zeit still geworden um die Kameradschaftsehe. Man weiß nicht recht, ob deswegen, weil sie ihre eugenisch’e Unbrauchbarkeit erwiesen hat, oder weil sie sich bereits stillschweigend in der Praxis durchgesetzt hat. Jedenfalls ist sie vom hygienischen Standpunkt ebenso wie vom jüdischen abzulehnen. Sie Will

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