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Nahalat tsevi · 1931-09-01 · Heft 11-12 (September 1931) · p. Seite 385

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Journal
Nahalat tsevi
Volume
I (5691) 1930/31
Issue
Heft 11-12 (September 1931)
Date
1931-09-01
Page
Seite 385 (sequence 37)
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365 im Interesse der kulturellen Qualität. Er dürfte tauben Ohren predigen. Aber sollte ein Appell an die Opferfreudigkeit des Teils der jüdischen Bevölkerung ganz vergeblich sein, der noch weiß, daß er nicht nur für sich, sondern für die Gemeinschaft lebt, für die Thorah, die uns Mosche geboten, daß sie den kommenden Generationen als heiliges Kulturgut vererbt werde? Davon soll später noch die Rede sein. II. Diewirtschaftliche Indikation. Ungleich ernster zu nehmen ist auch für unseren Kreis die Ungunst der wirtschaftlichen Verhältnisse, die die einzelne Familie heimsucht und zur Geburtenverhütung treibt: Ein notorisch in dürftigsten Verhältnissen lebendes Ehepaar bekommt Jahr für Jahr Familienzuwachs, es fehlen ihm schlechterdings die Mittel diesen zu ernähren, durch jedes neue Kind werden die Ernährungschancen der anderen Kinder und der Eltern unter das äußerste Minimum gesenkt. Die Familie verelendet. Wird man unter solchen Verhältnissen noch von einer Pflicht ״seid fruchtbar und mehret euch“ dem Sinne nach reden können? Wird man es den Eheleuten verargen, wenn sie nach Zeugung von zwei Kindern, dem Minimum der jüdisch-gesetzlichen Bestimmungen, diese Pflicht erfüllt zu haben glauben? Dürfen solche Eheleute vielleicht übereinkommen, längere Zwischenräume zwischen Kind und Kind einzuschalten, um eine wirtschaftliche Atempause zu gewinnen, um den anderen Kindern das Nötigste ihres Lebensunterhalts zu gewähren, damit nicht der Kindersegen ein Kinderunsegen werde? In Fällen solcher Not mag auch unser Gesetz eine ״Gebürten regelung“ billigen, allerdings nur dann, wenn die 'üblichen unnatürlichen verbotenen Verhütungsmethoden keine Anwendung finden. Für diese gibt es aus rein wirtschaftlichen Gründen keine Billigung (siehe hierüber Klein, ״Geburtenregelung“ Heft 8 dieser Ztschr.) Man mag die Regelung durch zeitliche Enthaltsamkeit durchzuführen suchen, wie sie Geheimrat Franque-Bonn auf dem diesjährigen Gynäkologenkongreß wieder forderte. In einzelnen Fällen mag auch der alte Rat berechtigt sein, bestimmte Zeiten vor Eintritt der Periode zu beachten, in denen die Emfängnisfähigkeit herabgesetzt ist, vielleicht sogar eine Empfängnis nicht stattzuhaben pflegt. Es mag auch auf anderen Wegen eine

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