Mannheim
Compact Memory

Nahalat tsevi · 1931-09-01 · Heft 11-12 (September 1931) · p. Seite 357

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Nahalat tsevi
Volume
I (5691) 1930/31
Issue
Heft 11-12 (September 1931)
Date
1931-09-01
Page
Seite 357 (sequence 9)
Belongs to
journal issue
OCR quality
94% known words query
IRI
…/2551369-2551387-2551396--0401-2551898
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

nisse zwar, aber durch freie richterliche Entscheidung> die selbst einen Irrtum der Berechnung nicht ausschließt, verkündet das jüdische Gericht den Urteiisspruch der Heiligung, den das Volk in doppelter Wiederholung bestätigt und annimmt. (11,7.) Diese Urteilsverkündigung, nicht Berechnung und Autorität ist entscheidend. ״ ראוהוHätte selbst das Gericht und ganz Israel den Mond ׳gesehen, oder wären selbst die Zeugen schon verhört worden, ״sie“ hätten aber, — Gericht und Volk am Tage nicht ׳mehr Zeit gehabt das ״Geheiligt“ auszusprechen, ehe Sterne sichtbar geworden, so gilt der Monat als מעובר überschritten. Wie der Schofarruf, so darf auch die Urteils Verkündigung nur am Tage erfolgen. Nicht die dunklen Gewalten der Nacht lassen das Urteil sprechen, des Tages reines Licht bestrahlt den Entschluß Israels, nach dem Vorbild der ׳Begegnung des Mondes mit der Sonne eine Begegnung mit Gott wieder herbeizuführen, nach dem Beispiel der Erneuung des Mondes eigene Erneuung zu erstreben. Nur beim Civilprozeß darf das Urteil bei Nacht gesprochen werden. Hier aber steht Höheres auf dem Spiel, um Israels sittliches Leben, um Israels Seelen דיני נפשות handelt es sich, (* אימת הוי תק בנמר דין Der Urteilsspruch (erst läßt ״das Gesetz“ erkennen, das über den Naturlauf sich erhebt,3)וקא קד ליה רחמנא משפט Seelen rettet der Rechtsstreit vom Wahn. Selbst wenn der Tatbestand völlig geklärt, wenn das Gericht und ganz Israel den Mond jgesehiejnl, (oder wenn das Zeugenverhör beendet, nicht erübrigt :sich der .Urteilsspruch, am Tage noch muß er verkündet werden.4) יעמדו שנים Kann er nicht mehr an dem Tage verkündet werden, an dem selbst die 23 Mitglieder des Gerichtshofes den Mond gesehen haben, so müssen am nächsten Tage 2 von diesen durch Zeugenaussage den Tatbestand des vorhergehenden Tages zur Grundlage des Urtei sspruchs machen. Denn auch die Zeugenaussage muß am Tage erfolgen, nicht darf ein in die Nacht reichendes Erblicken des Mondes an ihre Stelle treten. יעמדו השנים Haben 3 Richter den Mond gesehen, so müssen die 2 jüngeren und weniger bedeutenden vor dem älteren und bedeutenderen Kollegen, der noch zwei andere hinzuzieht, die Zeugenaussage machen. Nur ein Richterkollegium von drei Richtern ist zuständig, nicht aber, wie un Civilprozeß, ») s ,ר״ה כ״ד «) Vgl. .סנהדרין ל״ב Ges. Schrift. Bd. 111 S. 295.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.