Mannheim
Compact Memory

Nahalat tsevi · 1931-07-01 · Heft 9-10 (Juli 1931) · p. Seite 303

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Nahalat tsevi
Volume
I (5691) 1930/31
Issue
Heft 9-10 (Juli 1931)
Date
1931-07-01
Page
Seite 303 (sequence 19)
Belongs to
journal issue
OCR quality
94% known words query
IRI
…/2551369-2551387-2551395--0342-2551838
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

303 ganz Israel definitiv Gesetzeskraft erlangt haben. Wenn man bei!solchen Hinweisen immer wieder über das optimistische Vertrauen staunt, das unsere Weisen auf das gesunde Urteil des ״Volkes“ Israel setzten, — wenn man sogar die ganze hirschisehe Aktion der Verselbständigung der Orthodoxie immer und immer wieder nicht auf die Einsicht Erlesener, sondern auf die liebende pemeinschaft aller Juden gestützt sieht, — so muß man sich hierbei immer die Frage Vorhalten, wer da diese Gemeinschaft und wer dieses Volk ist. Eine papierene Blüte am toten!Ast der modernen Demokratie mehr soll dabei gewiß nicht herangezüchtet werden. Der großen Gleichberechtigung steht hier eine große Gleichverpflichtung gegenüber. Alle Söhne Israels haben die Pflicht der Gesetzes k e n n t n i s. Das Volk Israel soll auf Grund der Gesetzeskenntnis aller seiner Glieder zur Kontrolle über seine Rechtsorgane befähigt sein; ja, es soll zu einer solchen Kontrolle gar nicht erst kommen müssen. Denn hier erscheint das Volk Gottes geradezu als Träger oder Verkörperung seines Gesetzes, — nicht in jenem phantastischen Sinne, wie Philo das Wort gebrauchte, sondern in psychologischer Tatsächlichkeit, — und es gibt sich die nötigen Behörden nur als äußere administrative Hülle. Der Kern ist das Leben des ganzen Gesetzesvolkes. 4. Der Inhalt der Rechtsvorschriften der Thora erst läßt diese seelischen Vorbedingungen des Thora-Rechtes in voller Klarheit hervorleuchten. Auch auf diesem Wege können wir kaum!einen konsequenteren und glücklicheren Weiser wählen als den Pentateuchkommentar unseres Meisters. Fast alle vorherigen ,Erklärer der Thoravorschriften hatten sich sklavisch an die Unterscheidung zwischen מצוות שכליות ומי שמעיות gehalten und an den fruchtlosen Versuch, die ״ הקיםZeremonialgesetze“ nach Vorbegriffen zu ergründen, die aus den ״allgemein ethisehen Vorschriften“ der Thora, — ja bisweilen außerjüdischer Quellen geschöpft waren. Hirsch hat diese Methode umgekehrt und aus den sich immer wiederholenden Formen und Bedingungen aller Reinheits- und Heiligkeitsgesetze die Grundbegriffe gewonnen, aus denen sich das Recht der Thora darlegen läßt. Als innerste und umfassendste Bestimmung aller תקים hatte er die Willensstärkung und Bewußtseinserleuchtunng ermittelt und wendet diesen Gedanken auf solche Vorschriften wie die an, daß der Mensch (אדם מועד לעולם בין ער בין ישן(ביק כ״ו auch im Schlafe für durch ihn verursachten Schaden verantwort-

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.