Nahalat tsevi
- Journal
- Nahalat tsevi
- Volume
- I (5691) 1930/31
- Issue
- Heft 7 (Mai 1931)
- Date
- 1931-05-01
- Page
- Seite 232 (sequence 18)
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23 2 gen näher einzugehen und unsere Thora in Seh'utz zu nehmen gegen den Vorwurf, daß sie mit der allgemeinen Rechtsentwicklung nicht gleichen Schritt zu halten vermag? Hierbei ist aber vor allem die grundsätzliche Forderung zu!erheben, nicht von vornherein das moderne Denken über die Frau, eben weil es modern ist, als ein der jüdischen Anschauung Uebergeordnetes zu empfinden. Schon die wunderbare Tatsache, daß das jüdische Familienleben mit denselben Kraft- ,quellen, die es noch heute!speisen, schon Zur Zeit des oben chahakterisierten altgermanischen Rechtes bestand; daß schon in den Tagen von Siegfried und Kriemhilde der jüdische Mann die jüdische Frau als ״mekudesches“ heimführte, um sie ״zu lieben wie sich selbst und zu ehren mehr als sich selbst“ —: schon das (ehrwürdige Alter, ja, das geradezu überzeitliche .Wesen der jüdischen Ehe sollte und müßte eine Kritik verstummen machen, die sich anmaßt, das Ewige, Göttliche mit der Elle des Vergänglichen, Zeitgeborenen zu messen. Denn selbst zugegeben, daß manches in den Anschauungen des Judentums über die Frau mit den Anschauungen der Gegenwart unvereinbar ist, wer und was berechtigt uns, auf Grund dieser Unvereinbarkeit über das Judentum den Stab zu brechen? Seit wann sind denn die Anschauungen einer bestimmten Zeit die zuständige Instanz, vor der sich die Thora zu rechtfertigen hätte? Die Frauenfrage ist ja nicht die einzige Gemeinschaftsfrage, in der das Judentum seine eigenen Wege geht. Ist nicht auch der jüdische Staat und die jüdische Gemeinde eine Gemeinschaft sui generis? Sind nicht auch im jüdischen Staat und in der jüdischen Gemeinde Rechte und Pflichten in einer Weise verteilt, die den politischen und gesellschaftlichen Anschauungen der Gegenwart zuwiderläuft? Wie im jüdischen Staat und in der jüdischen Gemeinde die Souveränität des Gotteswortes jeden anderen Anspruch auf Alleinherrschaft verdrängt, so kann auch die Gemeinschaftsfrage des Verhältnisses der Geschlechter zueinander nicht autonom gelöst werden. Auch hier muß sich alles dem souveränen Gottesworte unterordnen. Wenn unter allen Formen!menschlicher Gemeinschaft die Ehe An- Spruch auf Eigengesetzlichkeit erheben dürfte, dann fiele sie aus dem göttlichen Weltplane heraus, indem sie den wichtigsten Kulturbezirk dem Machtbereich der göttlichen Souveränität entzöge. .Sind wir davon durchdrungen, daß den politischen und ge-