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Nahalat tsevi · 1931-05-01 · Heft 7 (Mai 1931) · p. Seite 231

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Nahalat tsevi
Volume
I (5691) 1930/31
Issue
Heft 7 (Mai 1931)
Date
1931-05-01
Page
Seite 231 (sequence 17)
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weibliche Keuschheitsinstinkt in!den Schleier der Verschwiegenheit hüllte. Sie brauchte bloß in die Welt hinaus- und in das Judentum hineinzuschauen, um angesichts der tiefen Kluft, die sich da auf tat, von der sittlichen Minderwertigkeit der Welt abgestoßen!und vom göttlichen Adel der ״Königstochter“, die ijn Innern des Hauses ihre Ehre sucht und findet, erhoben zu werden. Was die jüdische Frau von einst über die Rechtslage ihrer nichtjüdischen Geschlechtsgenossin erfuhr, das konnte nur ihr bedauerndes Lächeln erregen. Sehr instruktiv ist hier das Werk Marianne Webers ״Ehefrau und Mutter in der Rechtsentwicklung.“ Nach altem deutschen Recht durfte der Mann seine Frau ״töten, verschenken, verleihen, verkaufen oder letztwillig Vermachen.“ Erfährt man weiter, daß ״sowohl Sage wie Geschichte von wirklicher Ausübung dieser Rechte wissen“, dann ist es klar, daß nach altem: deutschen Rechte nur der Mann als Person, die Frau dagegen als Sache betrachtet und behandelt wurde. Ueber den ästhetischen Reiz des Nibelungenliedes vergißt man die unästhetische Tatsache, daß Kriemhilde von Siegfried r]egelrecht verprügelt wurde, und noch im 14. Jahrhundert wurde ein treudeutscher Rohling gerichtlich verurteilt, ״seine Frau nur mit Ruten zu züchtigen, wie es ziemlich ist und einem Biedermann zusteht.“ Daß der Blick in eine von solchen Rechtsanschauungen erfüllte ,Welt die jüdische Frau von einst niemals bewegen konnte, eine Bewährung der heimischen Thorakultur an den Maßstäben einer fremden Weltkultur zu fordern, die ja für das jüdische Bewußtsein gar nicht vorhanden war, das leuchtet ebenso ein, wie es begreiflich ist, daß die jüdische Frau von heute(,beim Anblick einer gewandelten Welt, die in fortschreitender Rechtsentwicklung die Frau aus niedrigem Sklaventum zur Freiheit, zu gleichem Recht, zu vollwertiger Persönlichkeit erhob, zu allerhand vergleichenden Betrachtungen sich angeregt fühlt. Diese gewandelte Welt versteht es, auch bei der jüdischen Frau sich Gehör zu verschaffen, auf ihre Seele einzustürmen mit den tausend Mitteln ihrer geräuschvollen Demagogie und vielstimmigen Reklame. Sie wird nicht müde, auf die jüdische Frau einzureden, daß die Anschauungen des Judentums ,über die Frau, wie sie manchen Bestimmungen des jüdischen Ehegesetzes zugrunde liegen, rückständig, unwürdig, unerträglich seien. Sind wir nicht verpflichtet, auf diese Anklä-

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